Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 52

Es hat am 24. September eine Ratsbeschlußfassung gegeben, mit der diese Mitteilungen angenommen wurden. Das ist sehr wohl auch mit ein Erfolg der österreichischen Politik in dieser Beziehung und auch ein Erfolg unserer Antiatompolitik. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist nämlich so, daß keine bindenden Zusagen der Slowakei in dieser Richtung existieren. Es gibt eine Erklärung der damaligen slowakischen Regierung aus dem Jahre 1994. Es gibt eine Erklärung der deutschen Seite hinsichtlich der Garantien der Hermes-Bank, die von Deutschland besichert wurden, die sehr wohl die Erwartung ausgedrückt hat, daß die slowakische Seite erklärt habe, wenn Mochovce ans Netz gehe, sei Bohunice stillzulegen.

Aber es ist sicherlich die stärkste Waffe in unserer Hand, die Stillegung der beiden – gestatten Sie mir diesen Ausdruck – "Schrottreaktoren" in Bohunice einzufordern und zu verlangen. Das ist der Fuß in der Tür, von dem ich gesprochen habe. Das aber, was Sie wollen, nämlich eine generelles Veto, so nach dem Motto, es dürfen nur jene Länder in die Europäische Union, die unserem Wunsch nachkommen, all ihre Kernkraftwerke stillzulegen, ist – da wiederhole ich mich – nicht realistisch, ist nicht professionell. Damit beweisen Sie wirklich, daß Sie von Außenpolitik wenig bis gar keine Ahnung haben. Das, was wir realistischerweise tun können, ist, Sicherheitsvorkehrungen einzufordern, die auch in dieser Mitteilung der Kommission ausdrücklich formuliert sind. (Rufe und Gegenrufe zwischen der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich zitiere wörtlich: Es ist von uns einzufordern, daß Kernkraftwerke dem allgemeinen Sicherheitsstandard für die Energieerzeugung innerhalb der Europäischen Union entsprechen. – Das können wir einfordern, und das haben wir getan, und das werden wir weiterhin tun. Die Bundesregierung agierte geschlossen. Frau Kollegin Prammer, aber auch der Herr Bundeskanzler und der Herr Außenminister lassen keinerlei Zweifel daran aufkommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin überzeugt davon, daß Frau Ministerin Prammer hinsichtlich ihrer Initiativen in Tschechien noch referieren und dem Parlament darüber berichten wird. Es ist, so glaube ich, aber zumindest eine Chance, daß es sowohl in Tschechien als auch in der Slowakei einen Neubeginn mit neuen Regierungen geben wird. Das ist keine Garantie dafür, daß diese Länder eine andere Position einnehmen werden, aber jedenfalls eine Möglichkeit. Sondierungsgespräche in Prag werden Näheres an Aufschluß bringen. In bezug auf die Slowakei wird man jetzt abzuwarten haben, ob denn die neue slowakische Regierung hinsichtlich Mochovce und hinsichtlich unserer Sicherheitsbedenken ein offeneres Ohr hat als die bisherige. Geschlossener kann es wohl kaum sein. Gerade in der Slowakei meine ich, daß es sich fast nur zum Besseren wenden kann.

Ministerin Prammer und ich haben uns in der Sache Temelin nach Ablehnung des österreichischen Wunsches nach Nominierung eines österreichischen Experten in diese Kommission durch die tschechische Seite an die Kommission gewandt. Wir haben mittlerweile von dort auch ein Schreiben erhalten, das jedenfalls einmal die Vertretung unserer Interessen in angemessener Weise berücksichtigt. Auch das halte ich für eine erfreuliche Entwicklung.

Lassen Sie mich jetzt am Schluß meiner Ausführungen einige Sätze zum heute beschlußreifen Atomhaftungsrecht sagen. Ich bin ganz bei Herrn Abgeordneten Jarolim, der das inhaltlich auch sehr schlüssig dargestellt hat. Ich möchte es vielleicht noch etwas deutlicher sagen: Gerade diese Haftungskanalisierung, die Abgeordneter Jarolim historisch begründet hat – das ist nachvollziehbar –, ist derzeit ein klares Privileg eines industriellen Sektors, nämlich der Atomindustrie. Und das ist nicht zu rechtfertigen. Die Automobilindustrie und andere Industriebereiche genießen dieses Privileg nicht. Gerade in einem Land wie Österreich, das auch der friedlichen Nutzung der Kernenergie nachhaltig abgeschworen hat, ist das nicht zu rechtfertigen. Allerdings steht dem gegenüber, daß Österreich – das sei hier nicht verschwiegen – einen Alleingang macht, den wir aber bewußt gehen.

Es ist nicht gewiß, inwieweit österreichische Urteile im Ausland, vor allem beispielsweise in der Ukraine oder sonstwo, durchzusetzen sind, aber wir gehen diesen Weg, weil wir ihn für richtig halten. Wir sagen aber gleichzeitig, daß der Weg erst dann nachhaltig erfolgreich ist, wenn wir wesentliche Mitstreiter über Luxemburg und Irland hinaus, die diese Haftungskanalisierung


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