Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 64

gung als auch deren Transport durch Österreich – enthalten sei. Dies sei eine Selbstverständlichkeit. Ungefähr so ist das damals von SPÖ-Klubobmann Kostelka präsentiert worden.

Wenn ich mir anschaue, was Sie heute hier nach der Behandlung des Volksbegehrens vorlegen, so muß ich sagen: Es findet sich darin kein Wort über Atomwaffen. Kein Wort über das Verbot des Transports von Atomwaffen durch Österreich steht da, obwohl das im Volksbegehren in den Punkten 1 und 3 gefordert wurde. Aber Sie haben dieses Volksbegehren offensichtlich so behandelt, wie Sie es immer tun und wie wir es im vorigen Jahr schon öfter erlebt haben: Sie diskutieren darüber, Sie versprechen alles mögliche, vor allem die Sozialdemokratische Partei ist immer sehr schnell dabei, große Versprechungen zu machen, aber wenn es dann um die Umsetzung und um die Verwirklichung der Forderungen geht, kommt irgendeine Erklärung mit mehreren Punkten heraus. In diesem Fall ist es eine Erklärung mit acht Punkten, die zwar alle gut, richtig und wichtig, aber sehr unkonkret und sehr ungenau sind, vor allem in Anbetracht des Umstandes, daß Sie im vorigen Jahr ein Gesetzespaket mit konkreten Umsetzungen und Durchführungen versprochen haben. Davon ist aber nichts vorhanden.

Unter diesen acht Punkten, die Sie hier vorlegen, fehlt jener wesentliche Punkt, in welchem es um Atomwaffen geht. Es fehlt eine klare Absichtserklärung in die Richtung, daß wir uns für das Verbot des Besitzes, der Verwendung, der Herstellung, des Versuches der Ein-, Aus- und Durchfuhr und der Stationierung von Atomwaffen aussprechen. Sie soll auch Bestandteil eines Atomsperrgesetzes sein.

Wir haben einen Entschließungsantrag eingebracht, der vorsieht, daß zu den acht Punkten, die Sie im Ausschuß beraten und beschlossen haben, ein neunter Punkt hinzukommt, der das klar formuliert. Wenn es Ihnen ein Anliegen ist, daß es dabei – wie Sie ja auch in Ihrem Ausschußbericht festgestellt haben – nicht nur um die friedliche Nutzung der Kernenergie geht, sondern auch – weil, wie Sie selbst sagen, die Atomwirtschaft sowohl in ihrer militärischen als auch in ihrer sogenannten friedlichen Variante eines der größten Gefahrenpotentiale darstellt – um die Stationierung beziehungsweise Lagerung von radioaktiven Waffen in Österreich, dann kann Sie eigentlich nichts daran hindern, diesem neunten Punkt unseres Entschließungsantrages zuzustimmen. Ansonsten bleibt das, was Sie immer sagen oder Berichten von Ausschüssen voranstellen, wieder einmal nur symbolische Politik und nichts weiter.

Ich möchte nun doch auch auf die Geschichte des Ganzen zu sprechen kommen, die einen interessanten Verlauf hatte: Als das Volksbegehren angekündigt wurde beziehungsweise sozusagen in Einleitung begriffen war, haben Sie offensichtlich im ersten Schreck einen Antrag vorbereitet, in welchem ganz klar stand – die Regierungsfraktionen haben das so formuliert –: "Österreich darf Atomwaffen weder besitzen noch herstellen noch eine Verwendung derselben versuchen." Diesen Antrag haben Sie dann allerdings nicht eingebracht. Im Zuge der Koalitionsverhandlungen sind Sie davon offensichtlich wieder abgekommen.

Es ist nur eine Schlußfolgerung zulässig, warum Sie davon wieder abgekommen sind, warum Sie von dem eigentlichen Vorhaben abgekommen sind, warum Sie entgegen dem Bericht des Ausschusses, daß es natürlich auch um die Atomwaffen geht, wieder davon abgekommen sind, und diese lautet, daß es da wieder einmal um einen Deal der Koalitionsparteien in der Frage eines zukünftigen NATO-Beitrittes Österreichs ging, um einen Deal in der konkreten Situation, vor allem in der Zeit vom Jänner bis zum März, als Sie koalitionsintern diskutiert beziehungsweise gestritten haben, ob es einen Optionenbericht zum NATO-Beitritt geben soll und wie dieser Optionenbericht ausschauen kann, daß Sie, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratischen Partei, sich wieder einmal Ihren Mumm von der ÖVP haben abkaufen lassen in dem Sinne, daß es keinen Optionenbericht geben wird, in welchem der NATO-Beitritt enthalten ist, wenn Sie im Gegenzug auf den Passus betreffend die Atomwaffen verzichten. Denn es ist klar – und es gibt belegbare Zitate auch aus dem Landesverteidigungsministerium –, daß eine verfassungsmäßige Verankerung des Verbotes des Transports und des Transits von Atomwaffen, das vor allem für den Luftweg relevant wäre, für einen NATO-Beitritt eine genauso große Schranke darstellen würde wie das Neutralitätsgesetz.


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