Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 138

Ausgehend von diesem Problem ist der Entschließungsantrag entstanden, der darauf abzielt, derart ausgebildete Personen auch als Leiter, als Leiterin einer Deponie zuzulassen. Das war durch die Deponieverordnung nicht möglich.

Diese Anträge sind nicht nur über eineinhalb Jahre im Ausschuß verhandelt und immer wieder vertagt worden, offenbar sind sie außerhalb des Hauses auch mit den Sozialpartnern abgestimmt worden. Das Ergebnis, das jetzt herausgekommen ist, bezeichnet auch Herr Abgeordneter Keppelmüller selbst als für das Problem schlechthin unbefriedigend, und ich teile diese seine Auffassung. Ich teile sie deswegen, meine Damen und Herren, weil ich überzeugt davon bin, daß wir generell dafür sorgen müssen, daß Qualifikationen von Personen erworben werden und daß man dann, wenn man diese modulartig erwerben kann, zur Berufsausübung in bestimmten Bereichen geeignet ist und in anderen eben nicht.

Wenn wir diesen Zugang fänden und von dem starren "Kastlmachen" beim Erfinden von Lehrberufen – wobei jene, die sie erlernen, dann im Laufe der Zeit nicht mehr einsetzbar sind – wegkämen, dann könnte das eine erhöhte Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt bringen. Das ist etwas, was von seiten der Liberalen vehement eingefordert wird, und wir meinen, daß diesbezüglich endlich auch von seiten der Regierung ein Umdenken stattfinden sollte.

Meine Damen und Herren! Der Entschließungsantrag, den die Freiheitlichen eingebracht haben und der sich auf ein Kreislaufwirtschaftsgesetz bezieht, ist von seiner Grundintention her ohne Zweifel richtig, aber – und da wundere ich mich, daß Kollege Schweitzer nicht wenigstens den Nationalen Umweltplan zu Hilfe genommen hat – in der Pauschalität, wie es vorgeschlagen wird, stellt es in Wahrheit für die Regierung keine Latte dar. Denn man könnte ein solches Kreislaufwirtschaftsgesetz durchaus erlassen, aber es würde sich vielleicht gar nicht so sehr von dem unterscheiden, was wir heute schon kennen. Aber solange es nicht Latten gibt, die wenigstens am Nationalen Umweltplan angelehnt sind, in dem all diese Ziele schon vorformuliert sind und hinsichtlich dessen sich die Bundesregierung auch verpflichtet hat, diese Ziele in der Gesetzgebung zu berücksichtigen, so lange hat ein solcher Entschließungsantrag in dieser Pauschalität keinen Sinn.

Kollege Schweitzer! Vielleicht wäre es angemessen, daß nächste Mal über einen solchen Entschließungsantrag noch im Vorfeld zu reden. Es wäre möglich, daß dann mehr an Inhalt herausschaut – und vielleicht auch eine Zustimmung von seiten der Liberalen. In diesem Fall aber wird es, weil die Latte für die Regierung zu niedrig ist, von seiten der Liberalen keine Zustimmung geben.

Daher abschließend, meine Damen und Herren: Die beiden Entschließungsanträge der Liberalen haben zu einer Befassung nicht nur des Umweltausschusses, sondern auch der Sozialpartner geführt. Die Lösung, die gefunden wurde, ist aber keine, die problemadäquat ist, insbesondere werden dadurch jene Personen, die die Ausbildung zum Recycling- und Entsorgungstechniker beziehungsweise zur Recycling- und Entsorgungstechnikerin gemacht haben, keinen größeren Markt finden als vorher auch.

Daher sehen wir das Ziel als verfehlt an und werden die Lösung, die heute hier vorgeschlagen wird, nicht mittragen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

18.37

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Stampler. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

18.37

Abgeordneter Franz Stampler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich auf den Antrag des Abgeordneten Barmüller und den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kopf und Keppelmüller eingehe, möchte ich noch kurz etwas zur Geschichte des Lehrberufes des Recycling- und Entsorgungstechnikers festhalten.


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