Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 167

ständiger braucht große berufliche Erfahrung, vor allem in jenem Bereich, in welchem er als Gutachter eingesetzt ist. Daher ist es sehr vorteilhaft für jeden Sachverständigen, wenn er weiterhin im jeweiligen Bereich aktiv ist. Denn in unserer schnellebigen Zeit ändern sich die Voraussetzungen sehr, sehr rasch. Der aktuelle Wissensstand ist unabdingbare Voraussetzung für den Wert eines Gutachtens. Außerdem muß der Gutachter unbelastet von äußeren Zwängen agieren können. Die Anforderungen in Sachen Moral und Ethik sind ebenfalls entsprechend hoch.

Persönlich habe ich wenig Erfahrung mit Gerichtsgutachtern, bin aber auf Gemeindeebene mit Sachverständigengutachten konfrontiert. Konkret liegt mir ein Fall vor, in welchem es zwei verschiedene Gutachten für ein und dasselbe Gebäude gab. Der eine Gutachter schätzte dessen Wert mit 1 Million Schilling, der andere mit 4 Millionen Schilling. So etwas kann natürlich zu großen Problemen führen, und es kann enormer Schaden entstehen. Deshalb ist es – wie das meine Vorrednerin bereits angesprochen hat – auch für mich sehr beruhigend, daß nunmehr jeder Gutachter eine Versicherung abzuschließen hat, um damit etwaige Folgeschäden abzudecken. Er muß jetzt vor der Eintragung bei einem österreichischen Versicherungsunternehmen eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5,6 Millionen Schilling abschließen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Gesetzesnovelle bringt mehr Qualität und mehr Sicherheit. Daher werde auch ich selbstverständlich gerne zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.30

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ein Schlußwort des Herrn Berichterstatters findet nicht statt.

Wir treten nun in das Abstimmungsverfahren ein, und ich bitte daher die Damen und Herren Abgeordneten, jeweils ihren Platz einzunehmen.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1384 der Beilagen unter Berücksichtigung der dem Ausschußbericht 1416 der Beilagen beigedruckten Abänderung.

Hiezu haben die Abgeordneten Dipl.-Ing. Hofmann und Genossen einen Zusatz- sowie einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die erwähnten Anträge und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Hofmann und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung neuer literae in Z. 4 § 2 lit. a bezieht, und ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Ferner haben die Abgeordneten Dipl.-Ing. Hofmann und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Ziffern 8, 9, 20 und 21 des Gesetzentwurfes bezieht.

Jene Damen und Herren Abgeordneten, die hiefür eintreten wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Ich lasse daher sogleich über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung der dem Ausschußbericht 1416 der Beilagen beigedruckten Abänderung abstimmen.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist stimmeneinhellig angenommen.


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