Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 78

Über die Bestellung von Sachverständigen mußten wir aus den Medien erfahren. Nichtsdestoweniger möchte ich festhalten, daß der als "E.C." titulierte, ursprünglich vorgesehene Sachverständige, ein Fachmann in diesem Bereich, unter anderem deshalb abberufen wurde, weil ihm persönliche Bekanntschaften mit oder im Umfeld von Betriebszugehörigen nachgesagt wurden. Ich möchte festhalten, daß Herr Dr. Hollmann, der nunmehr erster Sachverständiger ist, in einem durchaus vergleichbaren Verhältnis zu den dort tätigen Personen steht. Es soll damit aber nicht gesagt werden, daß seine Kompetenz oder die des E.C. in Frage gestellt wird.

Herr Bundesminister! Das Geplänkel rund um dieses traurige Ereignis steht unter zwei Prämissen: Prämisse eins lautet: "Das Berggesetz muß endlich weg." – Prämisse zwei: "Der Herr Bundesminister muß bleiben."

Daß diese beiden Prämissen in Ihren Bericht keinen Einzug finden konnten, verstehen wir sehr wohl. Aber ich selbst habe Recherchen im Zusammenhang mit dem sogenannten Schwarzabbau begonnen, und zwar habe ich in Richtung Gutachten, in Richtung Behörden und in Richtung jener Aussagen recherchiert, die auch von den nunmehrigen Sachverständigen diesbezüglich bereits – zumindest im persönlichen Gespräch – gemacht wurden. Und so rundherum macht man sich dabei sein persönliches Bild. Dieses Bild sieht so aus, daß der sogenannte Schwarzabbau eigentlich der Rettungsanker für den Minister zu sein scheint, aber auch jenen nützt, die das Berggesetz unter allen Umständen zu Fall bringen wollen.

Ich habe am 17. Juli in der Zeitung folgendes gelesen – ich habe Ihnen das gestern gezeigt (der Redner hält eine Zeitschrift in die Höhe): Das Berggesetz ist ausverhandelt, es wurde im Ministerrat vorgestellt. 200 Paragraphen des alten Bergrechtes wurden geändert. Aber es gibt keinen einzigen Paragraphen, der die Bergsicherheit betrifft, keinen einzigen Paragraphen, der im Katastrophenfall oder im Falle eines Schadensereignisses neue Kompetenzen regelt! Da hat das Bergrecht nicht eingegriffen. Ich finde, es hat zum Schaden dieses Ereignisses und möglicher späterer Ereignisse nicht eingegriffen.

Ich frage mich: Was hat den Horizont der handelnden Personen, insbesondere den des Ministers, zwischen dem 17. Juli und dem heutigen Tag – wir haben erfahren, im Ministerrat wird das neue Bergrecht in aller Eile beschlossen – so entscheidend erweitert? – Erweitert haben ihn vielleicht die beiden bereits erwähnten Prämissen, nämlich erstens: das Berggesetz muß weg, zweitens: der Herr Bundesminister muß bleiben. (Heiterkeit des Abg. Dkfm. Holger Bauer.)

Die Bemühung, dies zu abstrahieren und das dramatische Ereignis von einer sachlichen Debatte um ein natürlich reformbedürftiges Bergrecht zu trennen, gelingt nicht. Natürlich muß dieses Bergrecht darauf Bezug nehmen, daß der Untertagabbau in unserem Land deutlich zurückgeht und der Bergbau ganz andere Richtungen einschlägt. Das tut das Bergrecht aber nicht. Und jene, die vorlaut nach der Abschaffung des Berggesetzes – ich habe es hier – brüllen, kennen es wahrscheinlich gar nicht!

Frau Petrovic & Co! Darauf verwette ich meine Haut: Sie kennen keine einzige Zeile dieses Berggesetzes! Sie haben sich nie der Mühe unterzogen, es zu studieren. Das gilt auch für alle anderen, die es abschaffen wollen, auch für Herrn Barmüller, Frau Langthaler und für jene, die so aggressiv darauf hingewiesen haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Diese Herrschaften kennen das nicht! (Der Redner hält ein Exemplar des Berggesetzes in die Höhe.) Sie haben sich nie damit befaßt! Es ist auch ein sehr umfassendes Werk, es handelt sich um eine sehr komplexe Materie.

Sie kennen es nicht. Es hat sich bei Ihnen nur eines festgesetzt – ich zitiere aus der Zeitschrift "Fact.um" –: "Das Berggesetz muß ersatzlos gestrichen werden." – Wir meinen: Es darf nicht ersatzlos gestrichen werden! Ich hoffe, die hohen Herren, die ja unsere Vorschläge, die Vorschläge der Freiheitlichen, als konstruktive Beiträge erhalten haben, lassen diese nun endlich zum Anlaß dieses furchtbaren Unglücks in das Berggesetz einfließen.

Unsere Hoffnung ist, daß dieses Bergrecht in einer zeitgemäßen Weise reformiert wird. Daß Sie, Herr Bundesminister Dr. Michalek, dazu keinen Beitrag leisten konnten, nehmen wir Ihnen nicht übel. Wir hätten uns für diese Debatte den Ressortzuständigen, um dessen Haut es im


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