Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 152

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Hofmann und Kollegen betreffend Überprüfung von möglichen strafrechtlichen Sachverhalten im Bereich der Obersten Bergbehörde

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, im Rahmen der strafrechtlichen Beurteilung der Tätigkeit der Obersten Bergbehörde bei den tragischen Ereignissen im Talkum-Werk von Lassing auch weitere mögliche strafrechtlich relevante Sachverhalte im Bereich der Obersten Bergbehörde zu prüfen und bis 15. Jänner 1999 darüber zu berichten.

Dabei wäre insbesondere zu prüfen,

ob die Praxis bei der Vergabe von Bergbauförderungen durch die Sektion VII des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten unter Sektionschef Dr. Wüstrich mit den gesetzlichen Bestimmungen in Einklang steht,

weshalb die schwerwiegenden Verdachtsmomente im Zusammenhang mit der ,freihändigen‘ Vergabe von 36 Millionen Schilling Bergbauförderung an Dr. Schabel nicht eingehend geprüft wurden, und

aus welchen Gründen die Staatsanwaltschaft Wels umfassende Ermittlungen gegen Dr. Schabel für entbehrlich gehalten hat."

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(Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich einige Bemerkungen zur Bergbauförderung machen. Wofür ist diese Bergbauförderung gedacht? Oder genauer: Was ist die Intention des Bergbaufördergesetzes? – Es geht dabei einerseits um Exploration, das heißt, für aktive Bergbaubetriebe Mittel der Bergbauförderung zur Verfügung zu stellen, und andererseits darum, für Bergbauunternehmen, die stillgelegt werden, Mittel einzusetzen, um für eine Beseitigung der Bergschäden zu sorgen. Ich gehe davon aus beziehungsweise ich hoffe, daß in Lassing Bergbauförderungsmittel nicht unbedingt für die Exploration auf Scheibe 1A verwendet wurden, also jenen Bereich, wo man die Abbaugrenze wahrscheinlich überschritten hat. Bekanntlich liegt die Pinge über dem Zentrum dieser Scheibe 1A.

Die Bergbauförderung beträgt insgesamt rund 175 Millionen Schilling, die, wie viele von Ihnen mittlerweile wissen, sehr freizügig, ja geradezu freihändig vom Chef der Obersten Bergbehörde, dem mittlerweile gut bekannten Sektionschef Dr. Wüstrich, der ebenfalls unter Beschuß geraten ist, vergeben wurden. Diesbezüglich gibt es, wie ich meine, nicht unbegründete Korruptionsverdächtigungen, die auch schon in den Medien zu finden waren. Jener Sektionschef Wüstrich war auch der Koordinator der Bergrechtsnovelle, die als Stein der Weisen angeblich genau am 17. Juli 1998 geboren wurde, also an jenem Tag, als die Katastrophe in Lassing ihren Anfang nahm.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es stellt sich jetzt die Frage, welche Überprüfungen im Zusammenhang mit der Bergbauförderung stattfinden. Wer überprüft die Zweckmäßigkeit der Mittel aus der Bergbauförderung? – In einem Fall aus meiner näheren Heimat, der ehemaligen Wolfsegg-Traunthaler-Kohlenwerks-GmbH, nunmehr WTK, war, wie ich weiß, diese Bergbauförderung bereits im voraus angekündigt, nämlich im Zuge der ursprünglich angesetzten Liquidation. Es wurden 36 Millionen Schilling in Aussicht gestellt.

Es gab eine Subventionsachse von Wien nach – in diesem Fall – Ampflwang, über die die entsprechenden Fördermittel geflossen sind. Über deren rechtmäßige Verwendung hege ich meine Zweifel, ich habe dies auch in einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wels im Oktober des Jahres 1997 festgehalten. Im Wissen, daß die Reparaturen von Bergschäden nicht


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