Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 179

Die SPÖ, nein, eigentlich beide Regierungsparteien entschuldigen sich weiterhin, und zwar hinsichtlich des Antrages, den Herr Kollege Kier eingebracht hat, der ein absolut vernünftiger Antrag ist, bei dem es um die Verbesserung der Berichts- und Behebungspraxis in den Ministerien beim Bundesbedienstetenschutz geht. Niemand hat verneint, daß das ein vernünftiger Antrag ist, aber die Regierungparteien wollten diesen Antrag vertagt sehen, weil eine Regierungsvorlage in Ausarbeitung ist. – Wäre es nicht sinnvoll, eine vernünftige Anregung gleich in die Regierungsvorlage mitaufzunehmen und nicht aus parteitaktischen Gründen den Antrag zurückzustellen?

Aber es geht weiter. Letzter Punkt: Reparatur Arbeiterkammergesetz. Erst im Frühsommer dieses Jahres hat es in diesem Bereich eine Novellierung gegeben. Dabei hat man einfach vergessen, einen Paragraphen, der bereits im Ausschuß beschlossen wurde, in den Bericht aufzunehmen. Da ist man erst nachher draufgekommen. Man ist dann noch draufgekommen, daß einige technische Verbesserungen möglich wären, und daher repariert man jetzt wieder die Reparatur.

Dem Abänderungsantrag Kier auf Einführung des passiven Ausländerwahlrechts konnten wir Freiheitlichen natürlich nicht zustimmen. (Abg. Smolle: Warum nicht?) Aber es geht weiter. (Abg. Smolle: Frau Kollegin! Warum nicht?) – Aus Überzeugung, Herr Smolle! (Abg. Smolle: Was heißt "Überzeugung"? Begründen Sie! Können Sie keine Begründung dafür liefern?) – Es geht weiter mit dem Thema Ausländer, Herr Kollege!

Im Juli 1998 hat das Parlament aufgrund einer Entscheidung (Abg. Smolle: Finden Sie es nicht vernünftig, daß die das Wahlrecht haben?) – ich bin jetzt am Wort, Sie können schreien, wie Sie wollen – des Europäischen Menschengerichtshofes (Abg. Smolle: Begründen Sie doch!) eine Regelung der Notstandshilfe im Arbeitslosenversicherungsgesetz geschaffen, die zugunsten der Ausländer ausfällt. Nachträglich ist man draufgekommen, daß diese Regelung auch ausländische Frauen benachteiligen könnte, weil innerhalb dieser erforderlichen Rahmenfrist, das heißt, innerhalb der erforderlichen Tätigkeit von acht Jahren, die Karenzzeiten nicht berücksichtigt wurden.

Viele Frauen können das nicht sein, hat Kollege Kiermaier im Ausschuß gesagt, die davon profitieren können. (Zwischenruf der Abg. Reitsamer.) – Es war einer Ihrer Kollegen, Frau Kollegin Reitsamer! Auf die zweimalige Frage, wie viele Ausländer ... (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Na gut. Entschuldigung, Sie waren es nicht, aber es war einer Ihrer sozialdemokratischen Kollegen, das wurde mir auch bestätigt. Nein! Ihr Nachbar war es, Ihr Nachbar war es. Aber lassen Sie mich bei der Sache bleiben, bitte, ich mache das bei Ihnen ja auch.

Kollege Haupt hat zweimal gefragt, wie viele Frauen von dieser Regelung in Zukunft profitieren werden, wie viele Inländerinnen und wie viele Ausländerinnen das sein könnten. Er hat keine Antwort erhalten (Abg. Dr. Feurstein: Wir haben es beantwortet! Doch, es wurde beantwortet!), und auch der schriftlichen Antwort aus dem Ministerium konnten wir nichts entnehmen.

Ich sage Ihnen eines: Es tut mir schon weh (Abg. Smolle: Aber an der falschen Stelle!), wenn man in dieser Regierung sofort dazu bereit ist, gesetzliche Härten für Ausländerinnen zu beseitigen, aber im Bereich der gesetzlichen Härten für Österreicherinnen gibt es zum Beispiel bis heute noch keine gesetzliche Regelung für Frauen mit Betreuungspflichten. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Und das ist eine Benachteiligung der österreichischen Frauen, die hier stattfindet! (Abg. Smolle: Machen wir beides, Frau Kollegin!)

Es geht noch weiter. (Abg. Smolle: Machen wir doch beides, Frau Kollegin! – Abg. Dr. Partik-Pablé – zu Abg. Smolle –: So hören Sie doch einmal zu!) Ich möchte ganz kurz auf den Antrag der Freiheitlichen zur Durchrechnung beim Zuverdienst zum Karenzgeldbezug zu sprechen kommen, den wir ja nicht zum ersten Mal gestellt haben. Von seiten der Beamten hat man gesagt, das wäre eine schlechtere Regelung, weil der dadurch entstehende Grenzwert mit 61 000 S zu niedrig angesetzt wäre. Kollege Feurstein hat uns sehr wortreich zu überzeugen versucht, daß die Regelung, die wir haben wollen, nur für die Gutverdienenden wäre. – Das stimmt einfach nicht, Kollege Feurstein. (Abg. Dr. Feurstein: Das stimmt!)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite