Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 200

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle fest, daß der Gesetzentwurf in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen ist.

Als nächstes stimmen wir ab über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1418 der Beilagen.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, ein Zeichen der Zustimmung geben. – Dies ist in zweiter Lesung mit Mehrheit beschlossen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Die Vorlage ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Aumayr und Genossen betreffend Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz für Nebenerwerbsbauern.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Entschließungsantrag Aumayr zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, der Antrag ist in der Minderheit geblieben.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1419 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so beschlossen.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

8. Punkt

Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 855/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (1414 der Beilagen) (Dritte Lesung)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 8. Tagesordnungspunkt.

Die zweite Lesung dieses Gesetzes ist bereits erfolgt, und wir kommen heute zur dritten Lesung.

Es wird abgestimmt über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1414 der Beilagen in der Fassung des Beschlusses in zweiter Lesung.

Das Geschäftsordnungsgesetz kann nach Artikel 30 Abs. 2 der Bundesverfassung nur bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Nationalrates und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Abgeordneten beziehungsweise der abgegebenen Stimmen geändert werden.

Somit stelle ich zunächst fest, daß das erforderliche Quorum der Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Abgeordneten gegeben ist.

Wir stimmen nunmehr ab, und ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest, daß der Gesetzentwurf in dritter Lesung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen wurde.

Damit ist diese Tagesordnung erschöpft.


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