Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 123

Ein anderer Punkt bei den Lohnnebenkosten ist zum Beispiel der 13. und 14. Bezug, die man üblicherweise dazuzählt, obwohl das nicht ganz logisch ist. Wollen Sie den 13. und 14. Bezug schmälern, wollen Sie dort etwas wegnehmen? (Zwischenruf des Abg. Mag. Peter.) Und dann besteht weniger als die Hälfte der gesamten Lohnnebenkosten aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmeraufwendungen für Sozialversicherungen. – Soweit zu den Lohnnebenkosten.

Sie führen in Ihrer Anfrage auch an, daß die Vorbereitung zum Schwarzarbeitsgesetz ein Beweis dafür sei, daß die Regierung unfähig ist, interministeriell und vernetzt zu arbeiten. (Abg. Mag. Peter: Das stimmt!) Ein ausgewogenes Maßnahmenpaket hätte jedenfalls die Zusammenarbeit von Sozial-, Wirtschafts- und Finanzministerium erfordert. So heißt es in Ihrer Anfrage.

In § 10 des Entwurfes zum Schwarzarbeitsgesetz wird unter der Überschrift "Zusammenarbeit" geregelt, daß sich die einzelnen Behörden regelmäßig informieren, bei der Verfolgung von Verstößen aufeinander abstimmen, Kontrollen koordinieren und gemeinsam durchführen. Und in § 9 steht, welche Behörden das sind: die Hauptzollämter, die Finanzämter, die Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice, Bauarbeiter-Urlaubskasse und so weiter.

Sie haben also den Entwurf zu diesem Schwarzarbeitsgesetz offensichtlich überhaupt nicht gelesen, sonst würden Sie nicht so argumentieren. Sie behaupten etwa, daß der Entwurf polizeistaatliche Methoden wieder reaktiviere et cetera, und führen als Beispiel die Möglichkeit der Behörde zur Betriebseinstellung an.

Wenn Sie den Entwurf auch nur überflogen hätten, so würden Sie wissen, daß das unter strenger Beachtung der Verhältnismäßigkeit und nur dann, wenn nach wiederholten Vorkommnissen die üblichen Methoden nicht mehr wirken, zu erfolgen hat. Dann ist aber die Betriebseinstellung als wirklich letzter Schritt tatsächlich gerechtfertigt. Genau das ist im Gesetz festgelegt, aber das haben Sie offensichtlich nicht gelesen.

Die Gesetzesvorlage zum Schwarzarbeitsgesetz in der jetzt diskutierten Form ist meiner Meinung nach absolut notwendig. Schwarzarbeit muß bekämpft werden, und zwar wegen der Gründe, die Sie ohnehin in Ihrer Anfrage anführen (Abg. Dr. Kier: Nicht nur symptomatisch, auch kausal!), aber auch deswegen, weil individuelle Rechte von Arbeitnehmern nicht beschnitten werden sollen. (Abg. Dr. Kier: Nicht sagen, was nicht geht!)

Die wesentlichen Fortschritte in diesem Schwarzarbeitsgesetz sind – hören Sie zu, Herr Abgeordneter Kier, jetzt kommt das, was geht – erstens, daß die Kontrollrechte verstärkt werden und daß die Hauptzollämter in die Kontrolle miteingebunden werden. Derzeit stehen in ganz Österreich 35 Personen für die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung zur Verfügung, dann werden es 184 sein. (Abg. Dr. Kier: 42 Arbeitsplätze schaffen Sie damit!) Wenn das keine wichtige Maßnahme ist! Es ist jedenfalls mehr, als Sie bisher von sich gegeben haben. (Abg. Dr. Kier: Das ist das mit der Kausalität, das ist aber nur die eine Seite!)

Zweitens wird es strengere Sanktionen geben und drittens – das halte ich für besonders wichtig – die Bestimmung, daß sofort bei Arbeitsantritt die Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse erfolgen muß. Dies muß zwar nicht im gesamten Umfang, den eine Anmeldung erfordern würde, geschehen, da das, wie jeder weiß, natürlich ein Datenwust wäre, der nicht so schnell zu erledigen ist. (Abg. Dr. Kier: Den Datenwust haben Sie ja selber erzeugt!) Man kann aber über Handy, Fax et cetera zumindest den Namen des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber und den Beginn der Arbeit angeben. – Das ist ein sehr wichtiges Instrument, denn die häufigsten Einwände bei den Überprüfungen waren, daß dieser und jener Schwarzarbeiter, der angetroffen wurde, ohnehin angemeldet worden wäre, und 90 Prozent der Fälle aus diesem Titel waren überhaupt nicht verfolgbar. (Abg. Dr. Kier: Wie ist das kausal?) Daher ist die sofortige Anmeldung bei Arbeitsantritt – und das ist sehr kausal – ganz besonders bedeutend. (Abg. Dr. Kier: Nein, das ist nicht kausal!)

Ich komme zum Schluß. – Herr Abgeordneter Kier! In Ihrer Anfrage steht auch, daß im Entwurf keine Antwort gegeben wird auf die Frage, wie über die Bekämpfung der Schwarzarbeit erreicht werden kann, daß sich die Konsumenten Dienstleistungen wieder leisten können. Wir wollen das auch nicht durch die Ermöglichung von Schwarzarbeit leistbar machen (Abg. Dr. Kier: Wie


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