Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 146

Zu Wort gemeldet ist als erster Redner Herr Abgeordneter Ing. Nußbaumer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.41

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Mein Debattenbeitrag bezieht sich auf die vorliegende Regierungsvorlage für das Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz und das Gebrauchsmustergesetz geändert werden. Diese Gesetzesvorlage hat mit den meisten österreichischen Gesetzen eines gemeinsam: Sie hat durch viele laufende, kleine Änderungen einen Zustand erreicht, bei dem sich ein Innovator ohne Hilfe eines Patentanwaltes im Gestrüpp der Bestimmungen nicht mehr auskennt. Diese Patentanwälte müssen für ihre Auftraggeber nun sehr rasche und vor allem gute Recherchen durchführen. Durch die Veräußerung des internationalen Patentinformationszentrums aus Wien an das Europäische Patentamt wenden sich diese Patentanwälte mehr und mehr gleich von vornherein an das Europäische Patentamt in München. Außerdem ist dies heute online möglich. Überdies ist Österreich dem Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente beigetreten.

Was heißt das? – Es gibt eine Verlagerung der Arbeiten von den nationalen Patentämtern hin zum Europäischen Patentamt. Daher geht meine Kritik dahin, daß es nicht entscheidend ist, ob laufend kleine Anpassungen an die EU-Gesetzgebung vorgenommen werden wie in diesem besagten Fall, entscheidend ist doch, daß den Veränderungen durch den EU-Beitritt und den weiteren globalen Entwicklungen Rechnung getragen wird und daher neue Gesetze geschaffen werden, die den österreichischen Institutionen die Chance geben, gestaltend mitzuwirken. Allein durch die Abgabe des internationalen Patentinformationszentrums wurde aber das Österreichische Patentamt in sich geschwächt, anstatt es durch Hereinnahme europäischer Agenden zu stärken – eine Maßnahme, die den österreichischen Innovationsprozeß schädigen wird, statt ihn zu fördern.

Als Konsequenz daraus wird es eine Entwicklung geben, die die Abgabe des Österreichischen Patentamtes an das Europäische Patentamt zur Folge haben wird – zumindest langfristig gesehen. Das wäre aber fatal für die österreichischen Innovateure. Das wäre auch ein großer Verlust, ja ich möchte fast sagen, eine Vernichtung der hochwertigen Arbeit der hervorragenden Experten im heutigen Österreichischen Patentamt.

Frau Bundesminister! Noch etwas möchte ich sagen, mit der Bitte, es an Ihren geschätzten Kollegen Wirtschaftsminister weiterzugeben. Die Patent- und Musterschutzgesetze wurden zusammengewürfelt. Es wurde festgestellt und von Minister Farnleitner hier auch vorgetragen, daß Österreich, wenn man Patent- und Musterschutzanmeldungen zusammenlegt, in Europa zu den führenden Anmelderländern gehören würde. Die Praxiswahrheit ist, daß der Musterschutz in dieser Form nur in Österreich Bedeutung hat – vielleicht noch abgeschwächt in Deutschland, aber darüber hinaus ist der Musterschutz bedeutungslos, vor allem in Übersee. Es gibt also keinen tatsächlichen Schutz für innovative österreichische Musterschutzanmeldungen im Ausland. – Dieser Gesetzesvorlage können wir daher nicht unsere Zustimmung geben.

Das ebenfalls in Verhandlung stehende Bundesgesetz, mit dem das Handelsstatistische Gesetz 1995 geändert wird, bringt entsprechende Vorteile, daher werden wir diesem zustimmen.

Ich möchte aber zum Schluß noch einige Worte zur Regierungsvorlage über das Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken sagen, das im Juni 1989 in Madrid angenommen und von Österreich am 29. Dezember 1989 unterzeichnet wurde. Es geht hiebei um die Ratifikation des Protokolls, zu dem Österreich verpflichtet ist. Wir werden dem nicht entgegenstehen, sondern unsere Zustimmung geben. Aber dessenungeachtet ist Kritik daran anzubringen, daß das Protokoll bereits mit 1. Dezember 1995 in Kraft getreten ist, aber wir dieses erst jetzt ratifizieren. Das heißt, wir haben auf die Vorteile, die dieses Protokoll für Österreichs Markenanmelder bringt – etwa auf die Möglichkeit zum erleichterten Markenerwerb in Staaten, die bisher nur durch gesonderte nationale Anmeldungen erreichbar waren, oder auf die Möglichkeit der aktiven Gestaltung und Mitsprache im Rahmen der Versammlung des Madrider Verbandes –, drei Jahre lang verzichtet. Wir haben darauf verzichtet! Von einer rasch


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite