Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 95

Auch wenn die Änderung des Sparkassengesetzes die freiwillige Umwandlung von vermögensverwaltenden Sparkassen in Privatstiftungen vorsieht, so ist das sicher keine verpflichtende Maßnahme. Aber es kann heute schon klar abgesehen werden, welche Folgen dieser Schritt haben wird. Dazu bedarf es wahrlich keiner allzu großen Phantasie.

Worum wird es im Kern gehen?

Erstens: Die Anteilsverwaltung AVZ, die derzeit geringfügig unter 25 Prozent des Aktienanteils an der Bank Austria hält, wird – das ist zu erwarten – in eine Privatstiftung umgewandelt.

Damit ist der Koalitionsvertrag vom 12. Jänner 1997, Herr Kollege Stummvoll, hinfällig, denn im Koalitionspakt, den Sie damals krampfhaft und mit starkem Bauchweh als Lösungsvariante verabschiedet haben und den dann Generaldirektor Randa unterschrieben hat, steht etwas ganz anderes drinnen. Ich werde mir auch erlauben, zu zitieren, was da alles drinsteht und welche Punkte nun verletzt werden.

Zweiter Punkt: Die Sparkasse – das ist jetzt das Gegengeschäft –, der Sparkassensektor erhält ein zwingendes Aufgriffsrecht. Für jede Sparkasse, die auf dem Markt angeboten wird, wird damit ganz sicher gewährleistet, daß niemand anderer als der Sparkassensektor mindestens 50 Prozent hält. Ein Ausscheren aus diesem Sektor ist dann nicht möglich.

Dazu muß ich, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, schon sagen: Wenn der Sparkassensektor nur mehr durch ein Zwangsgesetz zusammengehalten werden kann, dann ist dieser Sektor meiner Meinung nach nicht mehr sehr viel wert. Sie hätten ja jederzeit die Möglichkeit gehabt, auf dem Sparkassensektor – das wurde auch von führenden Sparkassenfunktionären so gesehen – über Syndikatsverträge weiterhin zu arbeiten, aber das war anscheinend einigen Herrschaften, insbesondere solchen von der schwarzen Reichshälfte, zuwenig ausreichend. Die Devise heißt "Fein sein, beinander bleiben!", aber halt mit jener rechtlichen Klammer, die im Sparkassengesetz vorgesehen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Doch das, meine Damen und Herren, kann wohl nicht der Weisheit letzter Schluß sein! Da gibt es große verfassungsrechtliche Bedenken, unter anderem vom Professor Raschauer, der darauf hingewiesen hat, daß diese Bestimmung nicht nur nach österreichischem Recht verfassungswidrig, sondern auch EU-widrig ist.

Die Bedenken, die von Fachleuten, die der ÖVP durchaus nicht abgeneigt sind, geäußert wurden, haben Sie zerstreut. Sie vertreten den Standpunkt: Jetzt machen wir einmal das Gesetz, und dann werden wir schon weitersehen! Sie tun das, weil Sie genau wissen, daß die EU-Mühlen langsam mahlen, daß es ewig dauert, bis da einmal ein Verfahren in Gang kommt. Aber eines Tages kommt dieses Verfahren, und dann wird der Europäische Gerichtshof dieses Gesetz halt als EU-widrig aufheben. Offensichtlich spekulieren Sie damit, daß es noch eine Weile geht.

Dritter Punkt dieses Übereinkommens: Damit der Fall der Fälle nicht eintritt, der "Super-GAU" aus der Sicht der roten AVZ-Funktionäre, nämlich daß die Erste Bank die AVZ-Anteile an der Bank Austria aufgreift, beruft man sich jetzt in der AVZ auf einen Vertrag zwischen der AVZ und der Ersten, wonach das Aufgriffsrecht nur für die AVZ dezidiert ausgeschlossen ist. Das, meine Damen und Herren, ist der dritte Teil dieses politischen Deals, den Sie gemacht haben, dieser Änderung Ihres Koalitionsabkommens.

Herr Kollege Stummvoll! Sie fragten im Ausschuß, was denn daran so schlecht oder so abwegig sei? – Ich darf Ihnen vor Augen führen, was Sie am 12. Jänner 1997 beschlossen haben. Da heißt es unter Punkt 7: Haftungsverzicht oder Haftungsentgelt, ermittelt durch internationale Gutachter für den Vorteil aus der Gemeindehaftung gemäß dem neuen Sparkassengesetz. – Das wird jetzt überhaupt nicht mehr geregelt!

Meine Damen und Herren! Wenn eine Sparkasse in eine Privatstiftung übergeht, dann gibt es plötzlich zwei Arten von Haftungen: eine solche für Verbindlichkeiten, die es vorher gab, und eine solche für jene, die neu sind. Nun gibt es aber keine Haftung mehr, und von einem Haf


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