Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 97

Gegründet wurden die Sparkassen seinerzeit von Gemeinden oder von Vereinen, und deshalb gelten auch heute noch Gemeinde- und Vereinssparkassen. Daß sich diese Rechtsform weit über 100 Jahre in den unterschiedlichsten wirtschaftspolitischen, aber auch in unterschiedlichen politischen Systemen erhalten hat, ist eigentlich ein sehr schlagender Beweis für die Zeitlosigkeit und für die Bedeutung der Sparkassen für die Volkswirtschaft.

Als wir im Jahre 1986 die Möglichkeit geschaffen haben, daß eine Sparkasse auch in eine AG eingebracht werden kann, an der sowohl juristische als auch natürliche Personen beteiligt sein können, wurde festgelegt, daß die verbleibende, anteilsverwaltende, also die vermögensverwaltende Sparkasse natürlich, so wie ursprünglich festgelegt, eigentümerlos bleibt.

Vor allem international ist diese Rechtsform weitgehend unbekannt. Mit dem Sparkassenstiftungsgesetz, das uns hier heute vorliegt und das Herr Kollege Firlinger als einen Deal bezeichnet hat (Abg. Mag. Firlinger: Was ist es denn sonst?) – es wurde immerhin nach eineinhalb Jahren Diskussion festgelegt –, soll nun die Möglichkeit einer grundlegenden Änderung der Rechtsformen und der Haftungskonstruktionen im Sparkassensektor geschaffen werden.

Mit dem Privatstiftungsrecht aus dem Jahr 1993 haben wir ein Rechtsinstitut, das eine Anknüpfung an ein modernes Organisationsrecht nach internationalem Vorbild ermöglicht.

Weil diese Stiftungsvariante fakultativ ist – und ich gebe Ihnen recht, wenn Sie meinen, daß es praktische Bedeutung vor allem für große Sparkassen haben wird –, bin ich überzeugt davon, daß man keineswegs behaupten kann, daß es eine "Lex Bank Austria" oder eine "Lex Erste Österreichische" ist, weil die Bank Austria genauso betroffen ist wie die anderen siebzig selbständigen Sparkassen in Österreich.

Wir haben mit diesem Gesetz eine Grundlage geschaffen, die klarlegt, wie sich der gesamte Sparkassensektor in Zukunft entwickeln wird beziehungsweise soll. Das Aufgriffsrecht, das Sie so kritisiert haben, ist eigentlich eine logische Konsequenz des Bemühens, diesen Sektor insgesamt zu erhalten. Ich hoffe sehr, daß damit die Diskussion, die den Sparkassen im besonderen, aber in Wahrheit der gesamten Kreditwirtschaft in Österreich absolut nicht dienlich war, abgeschlossen ist.

Die sozialdemokratische Fraktion wird diesem Gesetz daher gerne ihre Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.41

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Peter. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.41

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Sechs Gesetzesmaterien stehen jetzt zur Verhandlung – kurz einige Bemerkungen dazu: Die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen wird aus meiner Sicht und der der Liberalen vom Finanzministerium mit großer Kompetenz und Umsicht vollzogen. Mein Kompliment dazu, Herr Bundesminister! Wir werden dem diesbezüglichen Gesetz zustimmen.

Die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur halten wir ebenfalls für richtig. Wir halten fest, daß Sie unsere Fragen im Ausschuß nach der Kontrolle, nach der Evaluierung der Tätigkeit und nach der österreichischen Mitwirkung positiv beantwortet haben. Das ist uns wichtig! Wir bekennen uns zur internationalen Entwicklungszusammenarbeit und glauben, daß das der beste Weg ist, Differenzen und Ungleichheiten auszugleichen und vor allem die Zusammenarbeit mit den mittel- und südosteuropäischen Staaten und auch den GUS-Staaten zu forcieren.

Ganz anderer Ansicht, Herr Bundesminister, sind wir beim Tabakmonopolgesetz. Um offen zu sein: Wir halten das wirklich für ein unnotwendiges Übungsspiel. Ich weiß schon, da gibt es die


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