Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 99

Wir haben damals sechs Punkte normiert. Der erste Punkt enthält den Wegfall der Haftung der Gemeinde für Gemeindesparkassen. Wenn die Umwandlung erfolgt, fällt die Haftung schrittweise weg.

Der zweite Punkt sieht die Entrichtung von Haftungsprämien an die Gemeinden vor, die nicht in eine Stiftung umwandeln, wo also Neuhaftungen nicht von der Gemeinde auf die Stiftung übergehen. Diese Forderung fehlt! Es ist ja in einem konkurrierenden Kreditapparat nicht einzusehen, daß der eine Sektor aufgrund der Gemeindehaftung, die entgeltlos erfolgt, eine andere Wettbewerbssituation hat als andere, die sehr wohl an ihre Eigentümer eine Haftungsprämie entrichten müssen. Ich glaube, daß man diese sektorspezifische Wettbewerbsverzerrung mit einer Kondition von fast einem Prozent angeben kann.

Drittens haben wir vorgeschlagen, die Eigentümerlosigkeit der Vereins- und Gemeindesparkassen in ein Eigentum der früheren Haftungs- und Sitzgemeinden umzuwandeln, um viertens dann die Privatisierung dieser Banken zu verlangen. Ich glaube nicht, daß zukunftsorientierte Strukturen mit Eigentümerlosigkeit von Vereins- und Gemeindesparkassen, wie sie in großen Bereichen bei all jenen Sparkassen, die sich nicht in eine AG umwandeln, auch weiterhin existieren werden, heute in die moderne Bankenlandschaft passen.

Wir werden aber trotzdem diesem Sparkassengesetz unsere Zustimmung geben, weil wir es für richtig halten, daß der Sektorenzusammenhalt gegeben ist. Sektorenzusammenhalt heißt, daß Sie eben ein Vorkaufsrecht für eine gewisse Zeit im Sektor weiter aufrechterhalten. Die Sekto-ren haben sich ja bewährt, wohingegen die Strukturen des Sparkassensektors mit der Eigentümerlosigkeit unserer Ansicht nach nicht mehr zeitgemäß sind.

Selbstverständlich muß, wenn die Eigentümerlosigkeit der Vereins- und Gemeindesparkassen dort, wo sie nicht in Stiftungen umgewandelt werden, aufgehoben wird und damit die Gemeinden Eigentümer werden, um die Sparkassen dann zu privatisieren, ein maximaler Veräußerungserlös für die Gemeinden das Ziel sein. Jene Gemeinden, die ihre Gemeindesparkassen veräußert haben, sind eigentlich sehr gut damit gefahren. Ein Beispiel dafür ist die Stadtgemeinde Villach.

Wir werden dieser Novelle des Sparkassengesetzes zustimmen, wohl wissend, daß sie nicht die Breite unserer Forderungen enthält, aber wir glauben, daß sie einen Schritt in die richtige Richtung darstellt.

Nun einige Bemerkungen zu dem Antrag des Kollegen Graf von den Freiheitlichen. Kollege Graf hat damit meiner Auffassung nach einen sehr kompetenten Änderungsvorschlag für das Bankwesengesetz gemacht. Dabei geht es ganz konkret um die Frage der Anonymität. Die Behandlung dieses Antrages haben die Regierungsparteien mittels ihrer Mehrheit im Ausschuß wieder vertagt.

Dieses Thema, Herr Bundesminister, werden wir nicht beliebig vor uns herschieben können. Was schieben wir noch alles vor uns her – weil wir uns vor der Entscheidung drücken und weil der Wahltag naht? (Abg. Böhacker: Die internationale Entwicklung abwarten!) – Ja, aber das kann ich, offen gestanden, schon nicht mehr hören. (Abg. Böhacker: Bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag!) Dieses Argument wäre mir selbst auch eingefallen.

Mir geht es darum, daß wir eine wirkliche Verbesserung, eine strenge Handhabung des Bankgeheimnisses erreichen. Wir haben in Österreich, Herr Finanzminister, ein unbrauchbares, ein schlechtes, ein löchriges Bankgeheimnis. Bitte verbessern Sie dieses Bankgeheimnis gemäß dem europäischen Standard, und dann können wir uns von der Anonymität klammheimlich oder nicht klammheimlich verabschieden! Nur: Die Behandlung solch guter Anträge einer Oppositionsfraktion – wozu ich dem Herrn Dr. Graf gratuliere – einfach wieder zu vertagen und das Thema vor uns herzuschieben, halte ich weder für gute Politik, noch für sonderlich kreativ. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

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