Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 182

Ich war dabei, als du am letzten Sudetendeutschen Tag in Klosterneuburg eine Brandrede für die Rechte der Sudetendeutschen gehalten hast, für die Aufhebung der Beneš-Dekrete, für die Aufhebung der Amnestie-Gesetze und dafür, daß diese Unrechtstatbestände aufgelöst werden. (Abg. Dr. Höchtl: Ich bekenne mich dazu!) Und selbstverständlich hast du auch für eine Verbindung im Rahmen der EU-Verhandlungen plädiert. (Abg. Dr. Höchtl: Nein!) Du hast eine Brandrede gehalten. Und du hast zugesichert, daß sich die Bundesregierung dafür einsetzen wird und daß auch du dich dafür einsetzen wirst. Das waren deine Worte! Wir haben alle gesagt: Großartig! Endlich ein ÖVP-Abgeordneter, der dafür klare Worte findet!

Dann waren wir im Parlament, und wie so oft hier im Hohen Hause hätten auf diese Worte die Taten eines Abgeordneten folgen sollen. Jetzt lassen wir einmal den Außenminister aus dem Spiel. Daß er nichts zusammengebracht hat, wissen wir. (Abg. Mag. Stadler: Das sagt auch sein Koalitionspartner!) Daß er auch nicht will, wissen wir zumindest seit der letzten Debatte, in der er die Vertreibung von 3 Millionen Menschen als "Denationalisierung" abgetan hat. Wir wissen, was wir von ihm zu erwarten haben. Aber wir Abgeordnete, wir zwei und wir 183, die wir hier sitzen, hätten den Worten Taten folgen lassen können. Wir können nicht direkte Verhandlungen mit der Tschechischen Republik aufnehmen. Aber wir können hier Anträge stellen und Beschlüsse fassen, daß auch nach außen klargelegt wird, daß sich das österreichische Parlament mit allen Mitteln dafür einsetzen wird, daß diese Unrechtstatbestände, die auch du in Klosterneuburg vor den Sudetendeutschen kritisiert hast, abgeschafft werden! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wo war deine Stimme? Wo war die Stimme der ÖVP, als es darum ging, Taten zu setzen und zumindest eine eindeutige Meinung dieses Parlaments zum Ausdruck zu bringen? (Abg. Dr. Höchtl: Was hilft da ein Antrag?) Durch einen Antrag beziehungsweise Beschluß bringen wir zum Ausdruck, daß die Volksvertreter des österreichischen Hohen Hauses nicht mehr zuschauen werden, wie man hier die lange Nase gezeigt bekommt und wie nach wie vor Unrechtstatbestände Teil der tschechischen Rechtsordnung sind. Das wären die Taten gewesen, anstatt draußen, wo man sich Wählerstimmen erhofft, Brandreden zu halten und hier jedes Mal bei den Abstimmungen umzufallen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.24

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Jäger. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

20.24

Abgeordnete Inge Jäger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist heute schon zum zweiten Mal bei einer Debatte so, daß die Freiheitlichen versuchen, mit polemischen Äußerungen den Ernst der Angelegenheit zu überspielen. Mir sind Menschenrechtsthemen zu ernst, um auf solch einer Ebene miteinander zu reden!

Ich begrüße grundsätzlich diesen Menschenrechtsantrag, weil ich meine, daß es anläßlich des 50-Jahr-Jubiläums der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen Zeit wird, daß wir dieses Bekenntnis zu den Menschenrechten wieder einmal erneuern und daß wir Politiker und die Regierung außerdem die Aufgaben wahrnehmen, in all unseren Beziehungen zu anderen Ländern, seien es wirtschaftliche Beziehungen, seien es politische Beziehungen, wirklich darauf zu achten, wie diese Länder mit Menschenrechtsfragen umgehen, und uns auch entsprechend zu äußern und zu handeln.

Gerade jetzt gibt es Entwicklungen, die sehr besorgniserregend sind. Aufgrund der Krise in den asiatischen Ländern fallen täglich eine Million Menschen unter die Armutsgrenze. Die Bekämpfung der Armut ist auch ein ganz wesentliches Ziel der Menschenrechtsdeklaration. Und wenn wir sehen, daß Menschen in zerfallenden Staaten Gewalt ausgesetzt sind wie zum Beispiel im Kosovo, dann möchte ich Kollegin Petrovic recht geben. Auch ich glaube, daß es ein Minimalkonsens ist, wenn wir jenen Menschen in Österreich Aufnahme gewähren, die schon Anträge auf Familienzusammenführung gestellt haben und deren Ehegatten schon seit vielen Jahren in Österreich ihren Wohnsitz haben. Das wäre nur recht und billig. (Beifall bei der SPÖ.)


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