len: Löst diese "Ehe" so rasch als möglich auf, weil sie den Bürgern unseres Landes nichts mehr bringt! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Zur Regierungsvorlage des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, dem wir in dieser Form unsere Zustimmung nicht erteilen werden, ist zu sagen, daß erstens einmal der öffentliche Dienst wieder nicht berücksichtigt wird. Das heißt also, daß sich der Dienstgeber Staat selbst wieder ausnimmt und keinesfalls umfassende Bereitschaft zeigt, auch den öffentlichen Dienst miteinzubeziehen.
Die kostenlose arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ist eine notwendige Maßnahme, aber es sind in diesem Gesetz keine Mindestzeiten, keine qualifizierte und quantifizierte Begehung im Ein- oder Zweijahresrhythmus und keine Bedachtnahme auf die Gefährdung der Arbeitnehmer vorgesehen. Es wurde die Kostentragung durch den Bund zugesagt, und jetzt habt ihr das auf die AUVA abgeschoben.
Daher haben wir Freiheitlichen einen Abänderungsantrag eingebracht, wonach auch Kleinbetriebe mit weniger als elf Mitarbeitern einzubeziehen sind, genauso wie es für privatwirtschaftliche Präventivdienste, deren Auswahl durch den Arbeitgeber erfolgt, einen Kostenersatz geben müßte.
Aber ein Gruß vom "Heiligen Bürokratius" aus Brüssel ist wohl dieses Bauarbeitenkoordinationsgesetz. Man weiß nicht, was man will. Man weiß nicht, was das soll. Man beschließt es einfach, weil man eine EU-Richtlinie nachvollzieht.
Frau Minister! Wir haben im wesentlichen ein funktionierendes ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. Wir haben ein Produkthaftungsgesetz. Wir haben die Verantwortung jener Personen festgeschrieben, die auf Baustellen tätig sind. – Jetzt frage ich mich: Was soll dieser Baustellenkoordinator bringen – mit Ausnahme von Mehrkosten? – Der Straßendienst in Niederösterreich beziffert die Mehrkosten für diese Maßnahme mit rund 20 Millionen Schilling. Das ist ein kleiner Betrag, wenn man bedenkt, daß etwa die gesamten Baukosten Österreichs eine Steigerung um 0,7 Prozent erfahren würden. Es ist auch nicht geklärt, ob dieser Baustellenkoordinator eine permanente Anwesenheitspflicht hat. Was passiert mit ihm? Was tut er? Wer bewacht die Wächter?
Wir haben Arbeitsinspektoren, wir haben Gewerbeinspektoren. Wenn sich zum Beispiel Mitarbeiter eines Dachdeckerunternehmens am Dach nicht anschnallen, dann tragen die Verantwortung dafür der betroffene Arbeitnehmer sowie der betroffene Arbeitgeber. Jetzt frage ich mich: Ist der Koordinator dann auch noch schuld? Wird er an die Baustelle quasi angebunden, oder soll er überall gleichzeitig sein? Oder ist es nur eine Arbeitsbeschaffung für irgend jemanden, von dem man noch nicht genau weiß, wohin er soll? – Außerdem gibt es im Gesetz Umgehungsmöglichkeiten, denn wenn ein Generalunternehmer bestellt wird, dann braucht man keinen Baustellenkoordinator.
Ich sage Ihnen noch eines: Steigende bürokratische Verpflichtungen fördern den Pfusch. Wenn man diese Maßnahme, wie sie im Gesetz steht, umsetzt, dann ist jeder einzelne Häuslbauer davon betroffen, dann kommt es zu massiven Kostensteigerungen bei den Baustellen.
Sie sagen auch immer wieder, es müßte bei den Verbrechensopfern geprüft werden, ob die Schmerzensgeldvorauszahlung überhaupt möglich ist. Diesbezüglich ist die Wiener Stellungnahme insofern interessant, als sie Ihrem Gesetz, das Sie heute zur Beschlußfassung vorlegen, Verfassungswidrigkeit vorwirft. Ich meine daher, daß das ein massiver Vorwurf ist, der zunächst einmal geprüft werden sollte, bevor man dazu übergeht, wiederum eine Bürokratiehürde einzubauen, obwohl wir ständig von Verwaltungsabbau, Bürokratieabbau hören. In Wahrheit erhöhen Sie den Druck auf die Unternehmen und auf die Arbeitnehmer in diesem Lande, anstatt ihn zu reduzieren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
13.02
Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Gleichfalls 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.