Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 83

Die Unfallversicherung ist gesetzlich dazu verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zur Prävention zu treffen, und hat daher auch auf diesem Gebiet hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu einige Zahlen der Landesstelle Graz aus dem Bericht 1996: Es wurden Betriebsbesuche durchgeführt, im Zuge derer von diesen Präventivdiensten 150 000 Beschäftigte erfaßt wurden. Es gab Schulungskurse mit 877 Teilnehmern, Vorträge mit rund 15 000 Teilnehmern und Erste-Hilfe-Kurse mit rund 3 000 Teilnehmern.

Besonders wichtig sind mir aber der Bereich der Erforschung von Ursachen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie auch die Vorortfürsorge und der Vororteinsatz, wie die allen hier Anwesenden bekannten Lärmmessungen, Chemiemessungen, Baustellenbusse oder auch die Staubbekämpfung. Es ist daher für uns klar, daß die Beiziehung externer Fachkräfte nur unter dem Aspekt der Qualitätssicherung, ich würde sogar der Qualitätsgarantie sagen, erfolgen kann.

Ein Konsument oder eine Konsumentin, der oder die in einem Geschäft ein Produkt kauft oder zum Beispiel beim Kollegen Peter im "Weißen Rössl" einen Lungenbraten bestellt, aber dann vielleicht ein Schulterstück oder Schulterscherzel bekommt, würde sich das nicht gefallen lassen. Sie würden die Qualitätssicherung einfordern. Daher meine ich, daß es, gerade wenn es um die Betreuung und die Gesundheit von arbeitenden Menschen geht, noch viel mehr unsere Verpflichtung ist, diese Qualitätssicherung zu fordern.

Wenn sich die Freiheitlichen mit Anträgen für die niedergelassenen Ärzte so stark machen, so frage ich mich folgendes: Warum gibt es hier in diesem Haus Vertreter Ihrer Fraktion, die noch Kassenverträge haben, wenn Sie so gegen die Kassen sind? Zum zweiten frage ich mich, ob Frau Dr. Povysil überhaupt einen Bezug zu dieser Versicherung hat, wenn sie nicht zu wissen scheint, daß die Unfallversicherung quasi die Haftpflicht der Unternehmer ist. Die FPÖ hat sich also wieder einmal total demaskiert und gezeigt, für welche Gruppen sie tatsächlich eintritt und wie es bei ihr um die Qualitätssicherung der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht.

Ohne die gute Arbeit der Unfallversicherung hätten wir die bisher erreichten Fortschritte nicht erzielen können. Kollege Stummvoll hat bereits auf die Qualität hingewiesen. Allerdings kann man nicht so einfach argumentieren, wie Sie, Kollege Stummvoll, es getan haben: Die 85 Dezibel, die man acht Stunden täglich hat, sind nicht vergleichbar mit den 90 Dezibel, denen man sich vielleicht drei Stunden pro Woche oder pro Monat in einer Disco aussetzt. Es ist also ein Unterschied, ob man diesem Lärm im Arbeitsprozeß ausgesetzt ist oder ob man in seiner Freizeit ein paar Stunden damit konfrontiert ist.

Frau Bundesministerin! Ich meine, gerade die Begehungsregelung in den Kleinbetrieben ist ein Schritt in Richtung Qualitätssicherung. Sie bietet viele Möglichkeiten im Bereich der Prävention.

Wir begrüßen dieses Gesetz sehr, allerdings unter dem Aspekt der Ausschußfeststellung, auf die ich hier noch einmal hinweisen möchte. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

14.12

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Es wird vom Berichterstatter kein Schlußwort gewünscht.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein, und ich bitte daher, die Plätze einzunehmen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschußantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verbrechensopfergesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1472 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist stimmeneinhellig der Fall.


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