Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 85

Die erste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Mag. Barmüller vor. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.15

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Der Bericht, um den es heute geht, hat eine Vorgeschichte, die bereits im Jahre 1997 beginnt, denn es war am 1. Juli 1997, als die Bundesregierung zum ersten Mal einen Bericht an den Nationalrat gelegt hat, in dem klargelegt wurde, daß durch das Übereinkommen über den Arbeitsschutz in Bergwerken eine Anpassung des österreichischen Berggesetzes notwendig sein wird, und zwar in verschiedensten Bereichen.

Es hat aber innerhalb der Bundesregierung unterschiedliche Auffassungen darüber gegeben, inwieweit nun eine Anpassung erfolgen muß. Das hat dann in der Ausschußsitzung am 1. Oktober 1997 dazu geführt, daß der Bericht vertagt worden ist, weil man von der Bundesregierung wissen wollte, wie lange es dauern wird, bis diese Anpassungen im Berggesetz durchgeführt werden.

Nun ist es so, daß durch die Ereignisse im Sommer und durch das Aufgreifen des Versäumnisses der Bundesregierung, nämlich das Arbeitsübereinkommen umzusetzen und im Berggesetz zu verankern, durch die Liberalen diese Thematik noch einmal in den Ausschuß gekommen und daher jetzt neu verhandelt worden ist. Aber siehe da, meine Damen und Herren, es ist im Ausschuß nur noch über das Übereinkommen verhandelt worden – dieses steht heute auch zur Ratifikation –, aber nicht mehr über den Bericht, den die Bundesregierung vorgelegt hat. Dieser Bericht wurde nämlich am 19. November dieses Jahres zurückgezogen. Man hat das deshalb getan, weil man damit überdecken will, daß innerhalb der Regierungsfraktionen unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Anpassung des Berggesetzes bestehen.

Nachdem im Ausschuß herausgekommen ist, daß in Wirklichkeit keine Anpassung der gesetzlichen Regelungen geplant ist, sondern man es nur als opportun erachtet, dieses Übereinkommen jetzt zu ratifizieren, halten wir es nicht für sinnvoll, einer solchen Vorlage zuzustimmen. Sie beschließen die Ratifikation dieses Übereinkommens in Wahrheit mit einer Mentalreservation, wissend, daß dies keinen Niederschlag in Gesetzen finden soll, wiewohl es in Gesetzen umgesetzt werden müßte. Somit kann es nicht sinnvoll sein, dieses Übereinkommen jetzt zwar groß in der Öffentlichkeit zu präsentieren, zu sagen, wir machen nach Lassing auch etwas in bezug auf Arbeitsschutz in Bergwerken, aber gleichzeitig zu verschweigen, daß substantiell keine Änderungen geplant sind. Deshalb, meine Damen und Herren, wird es von seiten der Liberalen zu diesem Gesetz und zu diesem Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales keine Zustimmung geben.

Ich bitte auch Sie, Frau Bundesministerin, auszuführen, welche Bestimmungen gerade auch von seiten des Sozialressorts als anpassungsbedürftig angesehen worden sind und welche Bestimmungen im neuen, noch zur Beschlußfassung anstehenden Gesetz, dem Nachfolgegesetz des Berggesetzes, von diesem Übereinkommen erfaßt sind. Denn es kann – das sei noch einmal gesagt – nicht Sinn und Zweck der Verhandlungen hier vor Ort sein, daß man aus politisch motivierten Gründen zwar jetzt das bisher versäumte, nicht ratifizierte ILO-Übereinkommen nachholt, aber keine Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen macht. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

14.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Nürnberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.19

Abgeordneter Rudolf Nürnberger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Obwohl wir in Österreich über gute Arbeitnehmerschutzbestimmungen verfügen, bin ich doch sehr froh und empfinde große Genugtuung darüber, daß heute das Hohe Haus die vorliegende ILO-Empfehlung und das Übereinkommen Nr. 176 beschließen und ratifizieren wird.


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