Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 217

(Verfassungsbestimmung) "Die ordentlichen Studierenden sind unabhängig von der österreichischen Staatsbürgerschaft für die Wahl von Organen der Österreichischen Hochschülerschaft und der Hochschülerschaft an den Universitäten aktiv und passiv wahlberechtigt."

2. § 35 Abs. 2 entfällt, die Absätze 3 bis 8 werden entsprechend zu den Absätzen 2 bis 7.

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Meine Damen und Herren, vor allem von der ÖVP! Nützen Sie die Chance zur Vielfalt! Entscheiden Sie sich entweder für den Antrag der Liberalen oder für jenen der Grünen! Die Wahl liegt bei Ihnen. (Beifall bei den Grünen.)

22.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der soeben vorgetragene Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Es liegen dazu keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1513 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Petrovic, Öllinger und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Dr. Gredler und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 GOG die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit des verfassungsmäßig vorgesehenen Quorums fest.

Ich werde zunächst über die erwähnten Abänderungsanträge und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Frau Abgeordnete Dr. Petrovic hat einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf § 35 Abs. 1 und 2 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag Petrovic zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt. Daher erübrigt sich auch eine Abstimmung über die beantragten Änderungen der Ziffernbezeichnungen.

Auch Frau Abgeordnete Dr. Gredler hat einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf § 35 Abs. 2 bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Antrag Dr. Gredler zustimmen, um ein Zeichen. – Der Antrag ist in der Minderheit geblieben. Er ist daher abgelehnt.

Somit kommen wir zur Abstimmung über § 35 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür stimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit, und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, angenommen.

Damit kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.


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