Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 125

6. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 937/A der Abgeordneten Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler, Ing. Kurt Gartlehner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird (1489 der Beilagen)

7. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Entschließungsantrag 414/A (E) der Abgeordneten Dr. Hans Peter Haselsteiner und Genossen betreffend Erhöhung der Transparenz der Entwicklung des Bundeshaushaltes (1490 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen nunmehr zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir treten in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als erster Redner Herr Abgeordneter Mag. Trattner. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.49

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Beim ersten Durchlesen des Antrags beziehungsweise der beiden eingebrachten Abänderungsanträge, mit welchen das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird, möchte man zustimmen, weil ein paar vernünftige Vorschläge darin enthalten sind. Der eine Vorschlag, mit welchem § 62 geändert werden soll, zielt darauf ab, daß die Finanz auch auf nicht einziehbare Forderungen verzichten kann. Das heißt, der Vorschlag ist insoferne sinnvoll, als es oftmals nicht gerechtfertigt erscheint, gegen einen Schuldner, der wirtschaftlich sehr schlecht dasteht, einen Prozeß zu führen, sodaß man sagt, man schätzt das wirtschaftlich so ein, daß der Erfolg zweifelhaft ist, wahrscheinlich gewinnt man den Prozeß, aber man bekommt kein Geld, und deshalb ist es gleich gescheiter, auf die Forderung zu verzichten, denn das vermindere eher höhere Prozeßkosten.

Mit dem zweiten Teil, Herr Staatssekretär, können wir in gar keiner Weise einverstanden sein, weil man in diese Änderung – geändert wird § 65c Ziffer 1 – folgenden Satz eingebaut hat: Kreditoperationen für sonstige Rechtsträger sind nicht als Finanzschulden des Bundes zu behandeln.

Worum geht es denn da? – Es geht praktisch um eine Legitimation für die Schulden im grauen Bereich. Das heißt, es wird immer weniger transparent: Bereiche werden ausgegliedert, der Bund übernimmt nach wie vor dafür die Haftung, diese ist aber nicht mehr in der Finanzschuld enthalten, was bedeutet, daß das Schuldenbild verzerrt wird. Auch der Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen hat das kritisiert und gefordert, daß man die Finanzschuld des Bundes beziehungsweise überhaupt die Staatsschuld des Bundes eigentlich transparenter darstellen sollte. Da gehört nicht nur die Finanzschuld dazu, die man der Erfüllung der Maastricht-Kriterien hinzurechnet, denn Schuld bleibt Schuld, die Haftungen bleiben ja für den Bund bestehen.

Man muß auch eine Darstellung davon machen, wie es mit den Verwaltungsschulden beziehungsweise mit den sogenannten Lieferantenschulden ausschaut, damit man endlich einmal einen Kassasturz machen kann und weiß, was der Staat wirklich an Verbindlichkeiten hat.

Aber Sie gehen immer den Weg, auszulagern, damit die Finanzschuld des Bundes niedrig gehalten wird und damit Sie an die Maastricht-Kriterien immer näher herankommen, doch das verzerrt das Bild der Bilanzwahrheit.

Ein ganz einfaches Beispiel: Früher war es bei den Banken so, daß man dann, wenn ein Kredit notleidend geworden ist, eine Liegenschaft herausgesteigert hat, und zwar inklusive aller


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite