Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 130

nisverantwortung der betroffenen Organisationseinheiten. – Ausgezeichnet! Das ist ein Lieblingsthema von uns.

Weiters meine ich, daß man das nicht gleich flächendeckend einführen, sondern mit Hilfe von Pilotprojekten ausprobieren sollte. Dieser Experimentgedanke gefällt mir ausgezeichnet. – Von Controlling verstehe ich relativ wenig, muß ich sagen, aber ich weiß immerhin soviel, daß es richtig und wichtig ist, das auch verstärkt in der öffentlichen Verwaltung anzuwenden.

Die Befristung finde ich auch in Ordnung; fünf Jahre sind dann Zeit, um bis Ende 2003 zu erkennen, wie mit dieser sogenannten Flexibilisierungsklausel zu Rande gekommen wird – oder eben nicht.

Natürlich gibt es ein paar Punkte, die wir uns anders gewünscht hätten, die aber im Vergleich zur zentralen Stoßrichtung dieser Novelle nicht von so zentraler Bedeutung sind. So sind zum Beispiel wieder Verordnungsermächtigungen für das Finanzministerium in dieser Novelle enthalten. Mit Verordnungsermächtigungen, die keine zeitliche Vorgabe beinhalten, hatten wir allerdings in der Vergangenheit manchmal schlechte Erfahrungen. Aber diesmal geht es vielleicht rascher, weil ja das ganze Gesetz, zumindest was die Flexibilisierungsklausel betrifft, befristet ist.

Ich bin mir auch nicht sicher – Kollege Mühlbachler hat das zu begründen versucht –, ob diese Anreiz- und Sanktionsmechanismen, die auf der einen Seite angekündigt werden, tatsächlich eine Motivierung in Richtung Saldoverbesserung bewirken werden, denn auf der anderen Seite werden dem Finanzministerium letztlich ziemlich viele Rechte zugeordnet, wie er diesen sogenannten positiven Unterschiedsbetrag dann tatsächlich aufteilt.

Da wird es schon noch darauf ankommen, wie man das in der Praxis macht. Es muß doch wohl ex ante klar sein – denke ich mir zumindest –, wie das aufgeteilt wird. Das muß nicht unbedingt im Gesetz stehen, aber was die Handhabung anlangt, muß die Aufteilung von vornherein klar sein, denn wenn man erst hinterher erfährt, was der Finanzminister damit zu tun gedenkt, dann hat man wieder keine Motivation!

Ich glaube auch, daß die Flexibilisierungsklausel, so positiv sie zu sehen ist, teilweise durch andere Regelungen unnötigerweise wieder eingeschränkt wird, so zum Beispiel durch die Bestimmungen über das mehrjährige Projektprogramm und so weiter. – Aber lassen wir es dabei bewenden.

Es freut mich jedenfalls, daß einmal Ideen des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen aufgegriffen wurden. Es gibt aber noch mehrere interessante Ideen in diesem Büchlein, das der Beirat zu diesen Fragen publiziert hat. Die Grünen werden auch wegen dieses Experimentgedankens – das möchte ich noch einmal betonen – zustimmen, denn es gefällt mir gut, daß man nicht immer alles in ganz Österreich zu verwirklichen versucht, sondern es einmal in bestimmten Punkten anders probiert.

Wenn ich mich recht erinnere, gibt es dazu die Geschichte, daß in der k. u. k. Monarchie zuerst alle Sachen in Czernowitz, wenn ich mich richtig erinnere, ausprobiert worden sind und erst dann auf andere Gebiete übertragen wurden. (Abg. Dr. Nowotny: Sie wurden in ganz Galizien ausprobiert!) Richtig, in ganz Galizien sind sie ausprobiert worden. Diesen Grundgedanken könnte man ruhig wieder aufgreifen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.13

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

17.13

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal sehr herzlich bei Herrn Staatssekretär Ruttenstorfer sowie beim Kollegen Ewald Nowotny bedanken, die sich im Vorfeld dieser gesetzlichen Änderung sehr aktiv in diesen Prozeß eingebracht und


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