Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 132

So sehr natürlich die Motive für diese Novelle zu verstehen sind, so sehr wird aber das Vertrauen in diese Vorlage erschüttert, denn vor Ausschußbeginn wurde der Antrag 937/A nicht nur durch den Antrag Mühlbachler und Gartlehner geändert, sondern dieser Abänderungsantrag wurde noch einmal und zusätzlich durch einen weiteren Abänderungsantrag, und zwar wieder der Abgeordneten Mühlbachler und Gartlehner, abgeändert – eine Änderung von der Änderung also.

So sehr ich den Wunsch nach Effizienzsteigerung verstehe und so sehr eine solche auch wünschenswert wäre, muß ich doch sagen, daß eine solche mit dieser Vorlage nicht zu erreichen sein wird, Herr Staatssekretär. Warum nicht? – Ich versuche, das zu begründen. Ich verweise darauf, daß das Budget- und Personal-Controlling durch einen Ministerratsbeschluß vom 4. Dezember 1996 bereits beschlossen wurde, aber in den vergangenen zwei Jahren keine Effizienzsteigerung erreicht wurde.

Wenn Sie glauben, daß ein ressortspezifisches und aussagekräftiges Budget-Controlling durch eine zusätzliche Verankerung im Bundeshaushaltsgesetz eine Effizienzsteigerung bringt, dann irren Sie sich, denn dazu müßten Sie meines Erachtens einen besseren Gesetzesvorschlag einbringen.

Sie müßten nämlich – und das ist genau das Gegenteil von dem, was Professor Nowotny hier gesagt hat – gerade verhindern, daß laut Abänderungsantrag im § 17a die Flexibilisierungsklausel mit einer Verfassungsbestimmung eingeschoben wird. Denn damit wird für Teile des Antrags die bestehende Verfassung, für andere Teile jedoch eine neue Verfassungsbestimmung zur Anwendung kommen. – Das ist doch ein Verfassungsexperiment und letztendlich auch der Beweis dafür, daß den Regierungsparteien die Verfassung völlig gleichgültig ist, wenn es um ihre Eigeninteressen geht.

Herr Staatssekretär! Im Zusammenhang mit diesen Eigeninteressen möchte ich auch ganz kurz über den Controlling-Beirat sprechen. Der Herr Bundesminister hat im Ausschuß keine Antwort auf die Frage gegeben, welche Erfahrung man mit solchen Beiräten hat.

Ich glaube, daß die Flexibilisierung durch den zusätzlichen Einbau eines solchen Beirates behindert wird, denn diese Beiräte werden ja von jenen bestellt, die kontrolliert werden sollen, beziehungsweise handelt es sich um Beiräte, die nur Empfehlungen abgeben können, die einstimmig zustande gekommen sind, oder um einen Beirat, der sich eine Geschäftsordnung gibt, die der Genehmigung des jeweiligen haushaltsleitenden Organes und des Finanzministers bedarf.

Im Klartext gesprochen, Herr Staatssekretär: Jedes Organ gibt dem Beirat, der es kontrolliert, seine eigene separate Geschäftsordnung. – Herr Staatssekretär! Das ist doch paradox! Damit wird doch die gewünschte Flexibilisierung wieder aufgehoben oder gar nicht erst wirksam werden.

 

Herr Staatssekretär! Die einzige Möglichkeit einer Effizienzsteigerung des Budget- und Personal-Controllings sehe ich darin, daß der Bundeshaushalt nach klaren Zielsetzungen und nicht mehr nach dem System der Fortschreibung erstellt wird. Denn dieses System führt in hohem Maße zu Prestigeinvestitionen und darüber hinaus zu Ausgaben, die nur deshalb getätigt werden, weil die Mittel eben in den Budgetansätzen vorhanden sind und diese sonst Gefahr liefen, in der Folge gekürzt zu werden.

Mit dem jetzigen System – mit oder ohne Regelung des Budget-Controllings – kommt es eben dazu, daß nicht prioritär budgetiert wird, und kommt es dazu, daß beispielsweise für 1999 für den Forschungsförderungsfonds keine Mittel mehr vorhanden sind, obwohl jeder davon spricht, wie wichtig Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sind. – Herr Staatssekretär! Ich glaube, darüber müssen Sie nachdenken.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, daß dieser Antrag auf Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes allein schon deshalb abzulehnen ist, weil diese Änderung des § 100 eine rückwirkende Gesetzesänderung bedeutet. – Das ist eine Vorgangsweise, die nicht zur Stärkung des Vertrauens in die österreichische Gesetzgebung beiträgt. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.23


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite