Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 80

Die von mir angesprochenen Punkte sind übrigens nahezu unisono auch in den Stellungnahmen der Bundesländer zu den Gesetzentwürfen enthalten: in der Stellungnahme der Wiener Landesregierung genauso wie in der Stellungnahme der oberösterreichischen Landesregierung und – last, but not least – jener der steiermärkischen Landesregierung.

Sehr präzise ist die Stellungnahme des Verbandes Österreichischer Zeitungsherausgeber. Sie sind von allen Veränderungen am stärksten betroffen. Ihre Äußerungen sollten wir daher mit Interesse zur Kenntnis nehmen und damit die Medienvielfalt in unserem Lande bewahren helfen.

Meine Damen und Herren! Ich weiß, daß gerade in Österreich die Schnelligkeit des Fortschritts jener einer Schnecke gleicht. Meine Hoffnung ist aber dennoch, daß wir uns mit der Diskussion über diese Gesetze in die richtige Richtung bewegen. Ich halte das für eine eminent wichtige kultur- und demokratiepolitische Aufgabe.

Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir, ehe ich schließe, folgenden Antrag einzubringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Peter Schieder und Genossen betreffend den Bericht des Verfassungsausschusses (1563 der Beilagen) über die Regierungsvorlage 1520 der Beilagen, Bundesgesetz, mit dem das Rundfunkgesetz und die Rundfunkgesetz-Novelle 1993 geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Z 14 lautet:

14. In § 8 Abs. 1 wird in Z 11 die Wortfolge "an Interessenverbände" durch die Wortfolge "an gesetzliche berufliche Interessenvertretungen, den Österreichischen Gewerkschaftsbund und die Vereinigung der Österreichischen Industrie" und in Z 12 der Verweis auf § 5 Abs. 4 durch den Verweis "§ 5 Abs. 6" ersetzt.

*****

Ich ersuche Sie, diesem Antrag Ihre Unterstützung zu geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.09

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht worden, ist entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.09

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es ist heute bereits mehrmals darauf eingegangen worden, daß diese Novelle auch eine Umsetzung der Richtlinie 89/552/EWG ist, und zwar in der Fassung 97/36 EG. Ich glaube, daß man geflissentlich über etwas hinweggesehen hat, und zwar darüber, daß diese Regelung auch die Werbung betrifft. Diese Bestimmung sollte nicht nur – wie es etwa in § 2a des Rundfunkgesetzes künftig lauten wird – auf Pornographie, auf unmotivierte Gewalt oder grundlose Gewalttätigkeiten bezogen werden, sondern es muß gerade auch im Bereich der Werbung, einem zunehmend umstrittenen Feld, entsprechende Regelungen geben.

Ich darf Sie daher auf einen Antrag verweisen, der von den Abgeordneten Schaffenrath, Öllinger, Kammerlander, Moser und Barmüller eingebracht worden ist, der auch auf die Richtlinie


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