Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 153

8. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 976/A der Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Richterdienstgesetz und das Bundestheaterpensionsgesetz geändert werden (Besoldungs-Novelle 1999) (1564 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zu den Punkten 6 bis 8 der Tagesordnung. Die Debatte darüber wird unter einem durchgeführt.

Da auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet worden ist, beginnen wir sofort mit der Debatte.

Die erste Wortmeldung stammt vom Abgeordneten Dr. Graf. Herr Abgeordneter, Sie haben eine freiwillige Redezeit von 6 Minuten verlangt. Ich stelle die Uhr so ein. – Bitte.

19.12

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es wird, wie ich vernommen habe, in dieser Debatte auch noch der Herr Finanzminister zu uns stoßen. Das ist meiner Ansicht nach gut und wichtig. Verhandelt hat dieses Thema, das heute auf dem Tisch liegt und zur Debatte steht, im wesentlichen Herr Staatssekretär Ruttenstorfer, der offensichtlich leider nicht hier ist. Das macht aber nichts. Wir befinden uns hier in einer Materie, die man auch, gelinde gesagt, als eine unendliche Geschichte bezeichnen könnte. (Abg. Dr. Feurstein: Eine endliche Geschichte, nicht eine unendliche!) Ich möchte daran erinnern, daß an diesem Thema schon viele Staatssekretäre zerbrochen sind, und möchte dies im Rahmen des Bundesangestelltengesetzes ein wenig beleuchten.

Begonnen hat damit Staatssekretär Kostelka – heute Klubobmann –, der stets vollmundig angekündigt hat, eine entsprechende durchschlagende Reform im Staatsdienst herbeiführen zu wollen. Fortgesetzt hat das später der sehr erfolgreiche Staatssekretär Einem, der nunmehr Bundesminister im Wissenschaftsministerium ist, nachdem er schon ein anderes Bundesministerium geleitet hat. Er hat ebenfalls das Bundesangestelltengesetz propagiert, er hat hier im Hohen Hause sowie in den Ausschüssen immer wieder versprochen, ein modernes Dienstrecht und ein Bundesangestelltengesetz zu bewerkstelligen.

Danach gab es den nächsten erfolgreichen Staatssekretär, nämlich Staatssekretär Schlögl, heute Bundesminister für Inneres. Auch er hat das vollmundig angekündigt. Dazu möchte ich, weil es eine Sache der jüngeren Vergangenheit ist, etwas zitieren. Am 6. Juli 1995 kündigte er – nachdem er kurz zuvor angelobt worden war – in der Zeitung groß an: Spätestens 1997 soll es ein ganz neues Bundes-Dienstrecht geben, das erstens die Bezüge total reformiert und zweitens die Pragmatisierung und Unkündbarkeit auf das absolut notwendige Maß zurückdrängt!

Außerdem wollte er – im Vertragsbedienstetenbereich sowie im Beamtenbereich – die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten im Bundesdienst herbeiführen. Die Schlagzeilen dazu sind Legion. Das ist ihm allerdings nicht ganz gelungen, er ist dann zu höheren Diensten aufgestiegen. Er hat dies nicht nur einmal von sich gegeben, sondern zum Beispiel am 13. Juni 1995 in den Medien verlautbaren lassen: Die Pragmatisierung ist für mich kein Thema! Fix ist aber, daß ich ein neues Bundesangestelltengesetz schaffen möchte, das noch in dieser Periode verabschiedet werden soll!

Wir sind jetzt am Ende dieser Periode. Es gibt ein derartiges Bundesangestelltengesetz nicht, und es ist das eingetreten, was Staatssekretär Schlögl selbst ankündigte, indem er sagte: Kann sein, daß ich damit auf die Nase falle! Er sagte also schon damals: Kann sein, daß ich auf die Nase falle! Aber er selbst ist nicht auf die Nase gefallen. Das hat dann ein anderer übernommen, nämlich Staatssekretär Ruttenstorfer. Er ist mit diesem Vorhaben nicht nur auf die Nase gefallen, sondern hat damit einen Bauchfleck gemacht, wie man es so schön sagen


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