Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 155

Ich denke, daß gerade das ein Signal in die falsche Richtung ist. Statt dessen müßte so vorgegangen werden, daß wir die Sozialversicherungen zusammenlegen. Wenn sich die günstige Gelegenheit bietet, daß das geschafft werden kann, dann sollte man das auch tun und nicht das Signal in die falsche Richtung geben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.20

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Mertel. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

19.20

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! In letzter Zeit wurden Stimmen laut, daß in der Koalition nichts mehr gehe und daß wir keine Reform zustande brächten. In Wirklichkeit ist uns ein großer zweiter Schritt im Bereich der öffentlich Bediensteten gelungen. Auch wenn Herr Graf meint, daß sich die Staatssekretäre alle möglichen körperlichen Verletzungen zugezogen hätten – von Nasen- bis Bauchfleckverletzungen –, sehe ich es anders. (Abg. Dr. Graf: Bitte, das sagte Staatssekretär Schlögl selbst! Er sagte selbst, er kann auf die Nase fallen! Ich habe nur zitiert!)

Ich meine, daß das Vertragsbediensteten-Reformgesetz ein richtiger und großer Schritt in Richtung einer modernen und effizienten öffentlichen Verwaltung ist. Wenn Sie sich an den Terminus "Bundesangestelltengesetz" hängen, dann sage ich Ihnen, daß mit diesem Gesetz meiner Ansicht nach auch in diese Richtung ein gewaltiger Schritt getan wird. Es ist ein Schritt zu einem modernen Dienstrecht, in das nun auch die Vertragsbediensteten ... (Abg. Dr. Graf: "Kann sein, daß ich damit auf die Nase falle", das hat er gesagt!) Ja, okay. Das ist meine Redezeit, lassen Sie mich endlich fertig reden!

Es ist ein Schritt zu einem modernen Dienstrecht, in das nun auch die Vertragsbediensteten der allgemeinen Verwaltung und der handwerklichen Verwendung einbezogen werden. Das ist aber auch eine Abkehr von einer nicht mehr zeitgemäßen Besoldungsphilosophie. An den öffentlichen Dienst werden hohe Anforderungen gestellt, und bei der Bewältigung seiner vielen Aufgaben braucht er qualifiziertes, aber auch motiviertes Personal, motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Die gesamte Reform des Vertragsbedienstetenrechtes ist im Zusammenhang mit der vor vier Jahren abgeschlossenen Besoldungsreform – die im übrigen ein großer Erfolg war – zu sehen. Im Zuge dieser Besoldungsreform haben in manchen Bereichen bis zu 90 Prozent der Bediensteten die Optionsmöglichkeit wahrgenommen. Bei dieser Besoldungsreform wurden die alten Besoldungslaufbahnen für Beamte durch eine funktionsbezogene und verantwortungsbezogene Entlohnung ersetzt. Dasselbe Prinzip wird nun bei der Reform des Vertragsbedienstetenrechts umgesetzt, und zwar mit dem Ziel gleichen Lohnes für gleiche Arbeit für alle Bundesbediensteten.

Das klingt einfach, aber legistisch und technisch ist die Umsetzung dieses Grundsatzes alles andere als einfach. Für die Vertragsbediensteten, die ja weder Dienstklassen noch Beförderungen kennen, mußten erst andere Anknüpfungspunkte und Vergleichsparameter gefunden werden. Es war eine einheitliche Arbeitsplatzevidenz und Arbeitsplatzbewertung für die Bundesbediensteten notwendig, aber auch die Berücksichtigung dreier Faktoren. Diese Faktoren sind die Arbeitsplatzbewertung, die Nettoauszahlung und die Lebensverdienstsumme. Nur anhand dieser drei Faktoren kann man Beamte und Vertragsbedienstete in bezug auf ihre Laufbahnen überhaupt vergleichen und sie in der Folge gleich entlohnen. Um das Prinzip "Gleicher Lohn und gleiche Arbeit" umzusetzen, mußte also erst eine dienst- und besoldungsrechtliche Grundlage geschaffen werden. Dabei war es das Ziel, die neugeschaffenen Bewertungsgruppen zahlenmäßig so gering und übersichtlich wie möglich zu halten.

Das System der Zulagen besteht darin, daß die Leistungsanforderungen eines Arbeitsplatzes finanziell sofort schlagend und sofort spürbar honoriert werden und ihnen nicht erst über den langen Weg der Beförderungen entsprochen wird. Niedergeschlagen hat sich das in einer Funktionszulage und in individuellen Leistungsprämien als zusätzliche Elemente der Besoldung. Die individuelle Honorierung von Leistungen ist selbstverständlich ein sensibler Bereich. Daher


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