Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 175

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Sie sagen, Sie hätten den Antrag gestellt, weil den Betroffenen aus den vorhandenen Mitteln mehr Geld zur Verfügung stehen solle, dann kann ich Ihnen bewiesen, daß Sie Geld zweimal verwenden wollen. Am 10. Oktober 1997 ist mit den Stimmen der Freiheitlichen, der Liberalen, der Grünen, der Sozialdemokraten und der Volkspartei einstimmig beschlossen worden, daß die Mittel, die insgesamt noch zur Verfügung standen, nämlich in Summe mehr als 385 825 000 S, den Antragstellern, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ihren Antrag gestellt haben, in einer Valorisierung zusätzlich zu den früheren Beträgen ausbezahlt werden. Das war ein einstimmiger Beschluß des Nationalrates.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir Abgeordnete aller anderen Fraktionen bekennen uns dazu, daß wir uns an das, was wir in einem Gesetz beschließen, auch in Zukunft halten. Wir sind für eine weitere Unterstützung der Sudetendeutschen, aber wir sind dagegen, Mittel ein zweites Mal zu verteilen, deren Verteilung wir hier schon einmal per Gesetz beschlossen haben! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.47

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Graf zu Wort gemeldet. 2 Minuten Redezeitbeschränkung. Bitte sich darauf zu beschränken, Tatsachen zu berichtigen! (Abg. Schwarzenberger: Keine Märchen erzählen!)

20.47

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Höchtl hat behauptet, daß ich einen Antrag gestellt hätte, aufgrund dessen Geld verteilt werden sollte, das bereits mit dem Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsgesetz ČSSR geändert wurde, ausgegeben wurde. – Das ist tatsächlich unrichtig!

Richtig ist vielmehr, daß bei dieser Gesetzesänderung ein § 42a nach § 42 eingeschaltet wurde, gemäß welchem zu den Entschädigungsbeträgen eine Erhöhung von 34 Prozent zuerkannt wurde. In der gesamten Gesetzesänderung, die sechs Absätze beinhaltet, findet sich überhaupt keine betragsmäßige Beschränkung, und schon gar nicht ist von einer Summe von rund 300 Millionen Schilling die Rede, die sie hier vom Rednerpult aus erwähnt haben. Sie haben eine Zusammenfassung gebracht, ich habe jedoch den Gesetzestext hier! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Für mich zählt der Gesetzestext, und wir haben nicht beschlossen, in welcher Form das budgetiert werden soll. Da besteht ein Unterschied! Und es stimmt mich traurig, daß ich einem alten Fuchs und Parlamentarier sagen muß, was ein Gesetz ist, was beschlossen wird und ...

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Tatsächlich berichtigen bitte!

Abgeordneter Dr. Martin Graf (fortsetzend): Es tut mir leid: Das wurde nicht beschlossen. Und auch wenn Sie es noch so oft sagen, wird es nicht wahrer! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.49

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist weiters Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.49

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Anträge des Kollegen Dr. Graf sind deshalb von Bedeutung, weil es auch in diesen um Gerechtigkeit und um die Wiedergutmachung für die Opfer der Vertreibung durch die Tschechen, nämlich um eine Entschädigung für die Sudetendeutschen geht. Dabei geht es keineswegs – wie ein Vorredner angemerkt hat – um das Wechseln von politischem Kleingeld! (Zwischenruf des Abg. Dietachmayr.)

Weiters möchte ich auch von dieser Stelle aus einmal klarstellen: Die Volksdeutschen sind keine Bittsteller in diesem Land. Sie haben sehr viel zum Aufbau dieses Landes beigetragen, und sie verdienen hier eine echte Vertretung und nicht nur Erfüllung einer Alibifunktion! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Maitz: Das wissen wir schon lange!)


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