Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 162

ihren Urlaub verbracht haben, dürfen in den USA nicht Blut spenden, und zwar aus dem Grund, um einer möglichen Übertragung der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit entgegenzuwirken.

In Österreich ist die Situation so, daß es schon vereinzelt möglich ist, die weißen von den roten Blutkörperchen zu trennen, und daß durch das Wegfiltern der weißen Blutkörperchen eine Ansteckungsgefahr mit Viren sehr gering ist. Aber dieses System funktioniert nur in Wien zu 80, 90 Prozent. In den anderen Städten funktioniert das noch immer nicht. Daher ist die Gefahr nach wie vor aktuell, daß durch Blutspenden sowohl Spender als auch Empfänger ein Virus bekommen können.

Um dieser Situation vorzubeugen beziehungsweise um im Schadensfalle den Betroffenen auch wirklich helfen zu können, schlägt das Justizministerium in seiner Stellungnahme vor, daß die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung eines Entschädigungsfonds zu schaffen sind, in den der Bund, die Länder und auch die mit der Gewinnung und Verarbeitung von Blut und Blutprodukten befaßten Unternehmen Beiträge einzahlen.

Frau Ministerin! Diesen Forderungen des Justizministeriums ist nichts mehr hinzuzufügen, und der Herr Justizminister hat die volle Unterstützung von uns Grünen, denn auch uns ist es wichtig, daß es einen Fonds gibt, über den die Entschädigungszahlungen dann problemlos erfolgen können. Ich glaube, die Entschädigungszahlungen für durch Blutspenden an Hepatitis C Erkrankte, die jetzt geleistet werden, sind nur ein kleiner Bestandteil, wenn man daran denkt, wie viele Viren im Blut trotz intensiver Kontrollen nach wie vor übertragen werden können.

Frau Ministerin! Ein Punkt, der mir im Rahmen dieses Gesetzes schon sehr wichtig ist, ist der Datenschutz. Ich sehe ja ein und kann mich damit anfreunden, daß die Daten der Blutspender und Blutspenderinnen gesammelt werden, denn bei einem Blutspendeaufruf oder in einer Notsituation ist es sicher sinnvoll und wichtig, daß man ganz genau weiß, wo es potentielle Spender zum Beispiel der Blutgruppe 0 negativ gibt. Dafür ist Datenschutz ganz, ganz wichtig.

Aber, Frau Ministerin, mir ist es unerklärlich, warum auch Daten von Personen erfaßt und weiterverarbeitet werden, die letztendlich vom Blutspenden ausgeschlossen sind. Ich denke, daß man Daten von Personen, die für immer vom Blutspenden ausgeschlossen sind, niemals aufnehmen darf, um nicht die Gefahr zu erzeugen, daß sich irgend jemand diese Daten einmal ansieht, um zu erfahren, warum denn zum Beispiel die Haidlmayr oder irgend jemand anderer aufgrund welcher Krankheiten oder Risikofaktoren nicht Blut spenden darf. Das kann dem einzelnen auf den Kopf fallen, besonders etwa wenn es darum geht, vielleicht einen Job zu bekommen. Sie wissen, Daten sind durchlässig, und jeder Unternehmer kommt an die Daten, die er haben möchte.

Sammlung von Daten betreffend Eignung zum Blutspenden ja, aber nur von Personen, die wirklich als Blutspender in der Kartei angeführt sind, aber niemals von Personen, die gar nicht Blut spenden dürfen. Es gibt laut Ministerium verschiedenste Meinungen, warum diese Daten gespeichert werden müssen, und zwar auch von jenen Personen, die nicht Blut spenden dürfen. So heißt es, daß ja die Gefahr bestehen könnte, daß jemand, der heute vom Blutspenden ausgeschlossen ist, drei Tage später wiederkommt und neuerlich Blut spenden möchte.

Frau Ministerin! Dieses Argument ist nicht haltbar. Denn was tun Sie, wenn eine Person heute in Wien in eine Ambulanz geht und dort festgestellt wird, daß sie nicht Blut spenden darf, sie in die Kartei aufgenommen wird, dieselbe Person aber dann übermorgen in Oberösterreich oder in Niederösterreich zu einer Blutspendezentrale geht und dort ebenfalls spenden möchte? – Diese Daten sind überhaupt nicht vernetzt, und in Niederösterreich könnte man ja gar nicht nachschauen, ob das ein potentieller, berechtigter Blutspender ist oder nicht. Also es ist nicht notwendig, daß aus diesem Grund die Daten gespeichert werden.

Frau Ministerin! Ein Punkt, der mir auch noch ganz wichtig ist, ist der Bereich der Plasmaspenden. Bei uns in Österreich werden Plasmaspender noch immer entlohnt. Sie haben das damit begründet, daß es für einen Plasmaspender einen gewissen Aufwand bedeutet, wenn er Plasma spendet. Das stimmt. Aber für den Blutspender bedeutet es denselben Aufwand, vielleicht nicht dieselbe Zeit, die er dort sein muß, aber auf jeden Fall denselben tatsächlichen Auf


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