Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 164

um einerseits weitere gesundheitliche Schäden zu verhindern und andererseits Ansprüche rechtlich auch durchsetzen zu können. Die Ansprüche wären hier nach dem Produkthaftungsgesetz zu stellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Grundsätzlich ist zu diesem Gesetzentwurf beziehungsweise zu den bestehenden gesetzlichen Regelungen festzuhalten, daß sich diese einst immer auf höchstem medizinischen Erkenntnisstand befanden. Österreich wird nun das erste Land Europas sein, das die entsprechenden EU-Richtlinien und die entsprechenden Empfehlungen umsetzt, insbesondere die Empfehlung des Rates über die Eignung von Blut- und Plasmaspendern und das Screening von Blutspenden in der Europäischen Gemeinschaft.

Dieser Entwurf und die folgenden Verordnungen, die noch kommen werden, gehen allerdings über die Empfehlung des Rates hinaus und stellen letztendlich eine Mischung zwischen der genannten Empfehlung des Ministerrates und den vom Europarat vorgegebenen Sicherheitskriterien dar, wobei in der nun folgenden Verordnung die Mindestzeit zwischen Plasmaspenden und die Menge an gespendetem Blut für Männer und für Frauen festgelegt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Weitere Studien sind allerdings noch notwendig. Sie wurden vom Ministerium zugesagt. Sie sind notwendig, um die möglichen Risken entsprechend abschätzen zu können.

Erlauben Sie mir, abschließend auf ein besonderes Problem einzugehen, das mit diesem Gesetz nichts zu tun hat, nämlich auf die kriminellen Machenschaften nach dem Arzneimitteleinfuhrgesetz. Ich erinnere an diese internationale Geschäftemacherei und an Verbrechen mit Blut und Blutprodukten. Ich erinnere an das Verfahren in Linz, nach dem insgesamt sieben Österreicher wegen schweren Betruges, vorsätzlicher Gemeingefährdung und vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten angeklagt sind. Es wurden über die Zollfreizone Blutprodukte nach Amerika exportiert, wieder in die Zollfreizone eingeführt und umetikettiert. Das waren Produkte mit HIV-Antikörpern, Genomsequenzen des AIDS-Virus selbst, Hepatitis B und Schistosoma mansoni.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es muß ein internationales Anliegen sein, diese Geschäftemacherei mit allen Mitteln zu bekämpfen. Hier sind die Europäische Union, aber auch alle Drittstaaten gefordert.

Abschließend erlauben Sie mir festzuhalten: Wir halten dieses Gesetz für absolut notwendig. Es ist europaweit auf dem höchsten Stand. Es gibt Sicherheit in bezug auf die Blutspenden, und zwar für diejenigen, die spenden wollen, und für diejenigen, die Blutprodukte benötigen. Ich darf Sie ersuchen, diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.34

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Povysil. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

18.34

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Meine Damen und Herren! Pro Jahr werden allein in Ostösterreich 250 000 Blutspenden – das sind über 100 000 Liter Blut – benötigt. Besonders in den letzten Jahren wurden wir, wie schon viele der Abgeordnetenkollegen heute hier angeführt haben, immer wieder mit ungeahnten Problemen bei Blutspenden wie AIDS-Infektionen und Hepatitis-Übertragungen konfrontiert. Oberstes Gesetz, ja einziges Gebot eines Blutsicherheitsgesetzes muß daher höchstmögliche Qualität bei gleichzeitiger Sicherung der Versorgung sein. Mit diesem Gesetz sind wir dieser Anforderung sicherlich einen Schritt nähergekommen, und wir werden daher, wie schon im Ausschuß, diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Qualitätsmanagement ist unserer Meinung nach wichtig, geht aber über die Qualitätskontrolle von Tests und Produkten hinaus. Qualitätsmanagement umfaßt für


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