Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 166

Meine Damen und Herren! Blut ist der wichtigste "Treibstoff" für den Menschen. Ich komme daher im Zusammenhang mit Blut und Blutprodukten zu einem Thema, das mir sehr am Herzen liegt und das ich Ihnen heute noch näherbringen möchte. Täglich infizieren sich weltweit 7 000 Heranwachsende mit AIDS. Die Zahl der durch heterosexuellen Kontakt übertragenen Infektionen steigt. Ist nun eine junge Frau HIV-positiv und bekommt ein Kind, so erkrankt dieses in 30 Prozent der Fälle und ist ebenfalls infiziert. Es erkrankt entweder nach der Geburt oder mit einer Latenzzeit nach einigen Jahren und stirbt dann mit Sicherheit. Weiß die Mutter aber, daß sie HIV-positiv ist und wird behandelt, und wird das Kind mittels Kaiserschnitt entbunden sowie nach der Geburt entsprechend behandelt, dann sinkt die Infektionsrate auf 3 Prozent.

Wenn wir also über Blut und Blutprodukte und auf dem Blutwege übertragene Krankheiten reden, so sollen auch die Bürger und vor allem junge Frauen, die gerade von dieser Problematik heutzutage betroffen sind, aufgeklärt und informiert werden. Es ist mir ganz wichtig, daß junge Frauen in der heutigen Gesellschaft, wenn sie schwanger sind, auch verpflichtend darüber aufgeklärt werden, was es für sie und für ihr Kind heißt, wenn sie HIV-positiv sind und das nicht im vorhinein wissen, um ihr Kind schützen zu können. Ich rege daher an, eine verpflichtende Aufklärung im Mutter-Kind-Paß zu verankern.

Die Medizin in unserer Gesellschaft ist, wie wir alle wissen, einem sehr schnellen Wandel unterworfen. Unsere Aufgabe, meine Damen und Herren, ist es, schnell und effektiv auf diesen Wandel zu reagieren. (Beifall des Abg. Dr. Pumberger.)

18.41

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Beide Anträge, die Frau Abgeordnete Dr. Povysil vorgetragen hat, sowohl der Entschließungsantrag als auch der Abänderungsantrag, sind geschäftsordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und somit Gegenstand der Verhandlung. (Abg. Wurmitzer: Wo ist die FPÖ? Hat sich die schon abgesetzt? Besteht die nur noch aus einer Person? – Abg. Tichy-Schreder: Die haben Klubsitzung! – Abg. Kiss: Sie brauchen eine Bluttransfusion!)

Ich erteile jetzt Frau Abgeordneter Anna Huber das Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

18.41

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Mit dem Blutsicherheitsgesetz, das wir heute beschließen, wird tatsächlich ein Meilenstein im Gesundheitswesen gesetzt, denn dieses Gesetz garantiert den größtmöglichen Schutz nach dem letzten Stand der Forschung, und zwar Schutz für Spender und für Empfänger. Österreich baut mit dieser umfassenden Neuregelung seine gesundheitspolitische Vorreiterrolle in der Europäischen Union weiter aus, und ich denke, darauf können wir stolz sein.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte nun doch einige Punkte des Gesetzes besonders hervorheben. Zunächst erscheint mir die Bestimmung, wonach festgelegt ist, daß einem Spender aus einer freiwilligen Blutspende kein finanzieller oder materieller Gewinn zuteil werden darf, doch ein sehr wesentlicher Punkt zu sein, wenn man an die Gesundheit der Spender denkt. Mit dieser Regelung wird aber auch das Prinzip der Selbstversorgung mit freiwillig und unentgeltlich geleisteten Blutspenden voll verwirklicht. Österreich folgt damit – das haben wir heute schon gehört – als erstes Land den Vorgaben des Europarates. Durch die Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit wird nämlich gesundheitliche Ausbeutung vermieden, zugleich das Infektionsrisiko für den Empfänger minimiert und die Rekrutierung von Spendern aus allen Bevölkerungsschichten sichergestellt.

Einen zweiten Punkt möchte ich noch herausstreichen. Im vorliegenden Gesetz wird besonderer Wert auf eine umfassende Qualitätssicherung gelegt. Es wird taxativ normiert, daß jede Blutspendeeinrichtung verpflichtet ist, zur Sicherung von Qualität von Blut und Blutbestandteilen ein Qualitätssicherungssystem bereitzustellen. Daß die Untersuchungsparameter, Frau Kollegin Povysil, nicht in diesem Gesetz festgeschrieben sind, halte ich für besonders wichtig. Sie werden nämlich auf dem Verordnungswege geregelt, denn es geht doch darum, daß man sich jeweils an den letzten Stand der Wissenschaft anlehnt und dieser Berücksichtigung findet.


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