Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 180

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lackner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

19.41

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Wir beschließen heute eine Änderung des Sanitätshilfsdienstgesetzes zum Zwecke der Vornahme der Frühdefibrillation durch Sanitätsgehilfinnen und Sanitätsgehilfen als dringliches Anliegen. Diese Maßnahme findet – und das wird für Sie nicht besonders überraschend sein – meine ungeteilte Zustimmung. Allerdings ist dieses dringende Anliegen lediglich als Vorgriff auf eine umfassende Neuregelung dieser Problematik zu sehen und auch so zu verstehen; eine Einschränkung, die ich auch schon im Gesundheitsausschuß deponiert habe. Ich beziehe mich hiebei auf eine Vereinbarung mit der ÖVP, zu deren Inhalt ich nach wie vor stehe, und hoffe, daß wir bis zum 28. Februar 1999 dem Parlament einen diesbezüglichen Gesetzentwurf vorlegen können.

Geschätzte Damen und Herren! Im Begutachtungsverfahren zum Ministerialentwurf und im Vorfeld zur heutigen Sitzung wurde viel über den "Todesstoß für das Ehrenamt" durch diese legistische Maßnahme zur Neuregelung des Berufsbildes "Sanitäter" gesprochen. Den Vogel hat dabei, wie Kollege Guggenberger bereits angedeutet hat, der Landeshauptmann von Salzburg abgeschossen, der der Ministerin Hostasch durch diese geplante Maßnahme quasi unterstellt hat, daß die Ehrenamtlichkeit damit in Gefahr wäre. Er schreibt weiters ganz locker: Wir wollen, daß es im Bundesland Salzburg auch weiterhin ehrenamtliche Mitarbeiter bei den Rettungsdiensten, den Schützen, der Freiwilligen Feuerwehr sowie im Sport-, Sozial- und Kulturbereich gibt. – Kollege Rasinger, es war mir bis zum heutigen Tage wirklich nicht bewußt, daß auch die Schützen und die Sportler zu Rettungssanitätern oder Notfallsanitätern mit Kompetenz umgeschult werden sollen, wahrscheinlich ist mir die diesbezügliche Passage im Gesetz entgangen. Aber ich werde mich gerne von dir darüber aufklären lassen.

Geschätzte Damen und Herren! Es sei von dieser Stelle aus klar und deutlich gesagt: Die Intention dieses Gesetzes war nie ein In-Frage-Stellen der Ehrenamtlichkeit in diesem Bereich, damit das ein für alle Mal klargestellt ist! (Beifall bei der SPÖ.)

Kollege Leiner ist leider nicht anwesend. Auch ich habe mich am Höhepunkt der medialen Berichterstattung zu diesem Thema natürlich zu Gesprächen mit den Rote-Kreuz-Stellen begeben und mit den betroffenen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Notärzten sehr konstruktive Gespräche geführt. Ich kann wirklich nicht sagen, daß bei diesen Gesprächen große Ablehnung zu erkennen war, also daß die Betroffenen sich mit diesem Regierungsentwurf nicht anfreunden konnten. Im Gegenteil! Ich wurde aufgefordert, in dieser Richtung weiterzumachen. Dieser Aufforderung bin ich natürlich gerne nachgekommen, und ich bin nach wie vor bereit, weiterhin daran zu arbeiten, daß diese Gesetzesvorlage dieses Haus passieren wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten des Liberalen Forums.)

Geschätzte Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend noch ganz kurz ein paar Bemerkungen machen: Natürlich sind im Begutachtungsverfahren sehr viele durchaus nützliche Erkenntnisse zu diesem Problem eingegangen. In den darauffolgenden Diskussionen mit den Organisationen, den Ländern und den Gewerkschaften konnte daher bezüglich dieses Problems eine weitgehende Annäherung erreicht werden, und ich halte das für einen sehr großen Fortschritt.

Ich bin daher durchaus optimistisch, daß bis Ende Februar, also bis zum vereinbarten Zeitpunkt, ein diesbezüglicher Gesetzentwurf in diesem Hause vorgelegt werden kann und auch beschlossen werden wird. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

19.45

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters ist Frau Abgeordnete Dr. Povysil zu Wort gemeldet. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.


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