Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 235

Wir stimmen jetzt ab über den Antrag der Abgeordneten Mag. Peter und Genossen, dem Wirtschaftsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 614/A (E) der Abgeordneten Mag. Peter und Genossen zur Schaffung von Rahmenbedingungen, die die Gründung und den Weiterbestand von Unternehmen durch Abschaffung von Genehmigungsverfahren aus Anlaß von Betriebsübernahmen und Betriebsweiterführungen erleichtern, eine Frist bis zum 22. März 1999 zu setzen.

Wer diesem Antrag zustimmt, möge ein entsprechendes Zeichen geben. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir stimmen jetzt ab über den Antrag der Abgeordneten Mag. Peter und Genossen, dem Wirtschaftsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 615/A (E) der Abgeordneten Mag. Peter und Genossen zur Schaffung von Rahmenbedingungen, die die Gründung von Unternehmen durch Verfahrenskonzentrationen in ganz Österreich erleichtern, eine Frist bis zum 22. März 1999 zu setzen.

Wer für diesen Fristsetzungsantrag ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Schließlich stimmen wir ab über den Antrag der Abgeordneten Mag. Peter und Genossen, dem Wirtschaftsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 513/A der Abgeordneten Mag. Peter und Genossen betreffend ein Gesetzesfolgenabschätzungsgesetz eine Frist bis zum 22. März 1999 zu setzen.

Wer für diesen Fristsetzungsantrag ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Schmidt, Dr. Petrovic und Genossen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend Untersuchung der politischen Verantwortlichkeit der Bundesregierung – insbesondere des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten, des Bundesministers für Inneres und des Bundesministers für Justiz – sowie vermuteter rechtswidriger Einflußnahme durch politische Funktionsträger im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Morden an drei Kurden am 13. Juli 1989 und der Verfolgung von drei dieser Tat Verdächtigten.

Der Antrag ist an alle Abgeordneten in diesem Haus verteilt worden.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Schmidt, Dr. Petrovic, Dr. Kier, Dr. Gredler, Wabl, Partnerinnen und Partner auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 Abs. 1 GOG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Zur Untersuchung folgenden Gegenstandes wird ein Untersuchungsausschuß eingesetzt:

Die politische Verantwortlichkeit der Bundesregierung (insbesondere des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten, des Bundesministers für Inneres und des Bundesministers für Justiz) sowie vermutete rechtswidrige Einflußnahme durch politische Funktionsträger in Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Morden an drei Kurden am 13. Juli 1989 und der Verfolgung von drei dieser Tat dringend Verdächtigten, die trotz Vorliegen eindeutiger Indizien Österreich unbehelligt verlassen konnten, ist zu prüfen."


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