Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 145

4. Die bisherigen Abs. 2 und 3 des § 9 erhalten die Bezeichnung Abs. 3 und 4. Der bisherige Abs. 4 des § 9 entfällt.

5. § 10 lautet:

"Die Ansprüche des Wachebediensteten oder seiner Hinterbliebenen gegen den Täter gehen, soweit sie vom Bund zu bevorschussen sind oder bevorschußt wurden, durch Legalzession auf den Bund über."

6. In § 14 lautet Abs. 3:

(3) § 9 Abs. 1 bis 4 und § 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. xxx/1999 treten mit 1. Juli 1999 in Kraft.

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Meine geschätzten Damen und Herren! Wenn Sie hinter den Exekutivbeamten stehen, dann werden Sie auch verstehen, was damit gemeint ist, und ich hoffe, daß Sie diesem Antrag die Zustimmung geben werden. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Des weiteren möchte ich einen Entschließungsantrag betreffend restriktivere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schlepperei einbringen.

Dem Sicherheitsbericht 1997 ist zu entnehmen, daß 1997 bundesweit 1 741 Schlepper festgestellt und insgesamt 11 432 Personen aufgegriffen wurden. Damals wurde schon gesagt, daß die Zahl der Schlepper und der Geschleppten zunehmen wird, sich die Situation verschärfen wird. Wenn man sich die Zahlen von 1999 ansieht, kann man das tätsächliche Ausmaß erkennen.

Ich hatte vor zwei Tagen, also am Dienstag vormittag, die Gelegenheit, an der Grenze zu Slowenien mit Beamten zu sprechen, und habe erfahren, daß in Slowenien zirka 6 000 Flüchtlinge warten, die über die grüne Grenze nach Österreich und dann zum Teil auch weiter nach Deutschland wollen. Es gibt die Vereinbarung mit den Schleppern, daß sie das so oft probieren, bis sie tatsächlich ihr Zielland erreicht haben. Im letzten Monat sind in diesem einen Teil einmal 25 und einmal 56 Illegale aufgegriffen worden. Sie können sich vorstellen, was das bedeutet. Vor allem bilden diese Illegalen immer wieder Brückenköpfe für weitere Betätigungsfelder wie die organisierte Kriminalität, Suchtgifthandel, Eigentumsdelikte und ähnliches.

"News" vom 15.10.1998 war zu entnehmen, daß die Grenzorgane durchschnittlich jede Stunde zwei Geschleppte festnehmen. Daran kann man schon erkennen, welches Ausmaß das bereits angenommen hat.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lafer, Dr. Partik-Pablé, Jung, Scheibner und Kollegen betreffend restriktivere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schlepperei

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert,

1. bis zum 15. April 1999 einen Entwurf zum Fremdengesetz vorzulegen, sodaß der Tatbestand der Schlepperei (Förderung der rechtswidrigen Ein- oder Ausreise eines Fremden) immer eine gerichtlich strafbare Handlung darstellt, der in jedem Fall ein erhöhtes Strafausmaß für gewerbsmäßige Begehung und den Wiederholungsfall vorsieht und


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