Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 182

dest die Bestimmungen über die Strafwürdigkeit angreifen müssen. Das haben wir nicht getan, das haben wir verhindert. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Ofner.)

Herr Dr. Ofner! Sie wissen, daß es in diesen Bereichen sogar zu einer Verschärfung der bisherigen Situation kommt, wie zum Beispiel beim Ladendiebstahl. Wie war es denn bisher? Der Täter hat eine bedingte Geldstrafe bekommen. Das hat ihn überhaupt nicht gekratzt!

Wir nehmen daher die Absicht des Justizministers wirklich positiv auf, daß in diesen Fällen eine Geldbuße und Schadensgutmachung vorgesehen werden sollen (Abg. Dr. Ofner: Daß er keine bedingte Geldstrafe bekommt!) und daß der Täter keine bedingte Geldstrafe bekommt. (Abg. Dr. Ofner: Sie haben doch gesagt: Das hat ihn nicht gekratzt!) Er hat mit keinem Ohrwaschel mehr gewackelt. Das wissen Sie doch! (Abg. Dr. Ofner: Aber entschuldige, ich weiß es, ich habe ...!)

Herr Dr. Ofner! Alle Fraktionen in diesem Haus sind der Meinung, daß es durch diese Maßnahmen nicht zur Entkriminalisierung kommt, sondern daß uns diese Maßnahmen vielmehr neue Möglichkeiten eröffnen, auf strafbares Handeln zu reagieren. Wenn Sie das nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dann ist das Ihr persönliches Problem. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Ofner: Ich habe als Verteidiger gearbeitet und weiß, daß ...!)

Herr Dr. Ofner, ich gebe schon zu, daß ich nicht praktizierender Anwalt wie Sie bin (Abg. Dr. Ofner: Gott sei Dank!), aber gerade Sie müßten wissen, daß der ATA neue Möglichkeiten eröffnet, und Sie wissen es auch. Sie behaupten hier etwas wider besseres Wissen. (Abg. Dr. Kostelka: Das ist nichts Neues!) Mich wundert das schon, denn Sie waren doch derjenige, der diese Maßnahme zuerst in Österreich als Justizminister eingeführt hat! (Abg. Schwarzenberger: Das ist aber lange her!) Heute aber sind Sie auf einmal gegen die Diversion. Heute malen Sie auf einmal den Teufel an die Wand, was alles passieren kann, wenn man diese Maßnahmen einführt. (Beifall bei der ÖVP.) Ich muß schon sagen: tempora mutantur! oder: Die Zeiten ändern sich! (Abg. Dr. Krüger: Das hat nicht alles eure Zustimmung, sei ehrlich!)

Ausdrücklich betont wird von uns, von der Volkspartei, daß die Stellung des Verletzten wesentlich verbessert wird (Abg. Dr. Krüger: Das ist überhaupt nicht wahr!), und wir danken dem Justizminister dafür, daß er auf unsere Argumente auch eingegangen ist. (Abg. Mag. Stadler: Stimmt zu! § 209 wird durch die Hintertür straffrei!)

Die Schadensgutmachung als Voraussetzung für die Diversion wird stärker hervorgehoben. Die Staatsanwaltschaft muß sich mit den Interessen des Opfers auseinandersetzen – auch das wissen Sie, Herr Dr. Ofner –, und es kommt zuerst die Schadensgutmachung und erst dann die Diversion. (Abg. Dr. Ofner: Wenn möglich, unbefristet!)

Ein weiterer wichtiger Punkt: Der außergerichtliche Tatausgleich wird grundsätzlich von der Zustimmung des Verletzten abhängig gemacht, wobei ihm eine Vertrauensperson zur Verfügung gestellt wird. Auch da eröffnen sich Ihrem Stand, Herr Dr. Ofner, großartige Möglichkeiten. Das heißt, daß es nicht gegen den Willen des Verletzten zur Anwendung dieses Reaktionsmittels kommen kann. (Abg. Dr. Ofner: Lesen Sie doch nach!) Es kann nicht gegen den Willen des Verletzten zum außergerichtlichen Tatausgleich kommen. (Beifall bei der ÖVP.)

Besonders unterstreichen möchte ich die Feststellungen im Ausschußbericht, daß die Einführung des außergerichtlichen Tatausgleiches nicht dazu führen darf, die Gewalt in der Familie quasi zum Kavaliersdelikt zu machen. Das war uns sehr wichtig. Besonders wichtig ist uns – und da unterscheiden wir uns von Ihrer Auffassung, Frau Dr. Schmidt, aber auch das muß in einer parlamentarischen Auseinandersetzung möglich sein – die Absicht des Justizministers, im Zuge der Einführung des Gesetzes sicherzustellen, daß Delikte wie Widerstand gegen die Staatsgewalt oder der tätliche Angriff gegen einen Beamten grundsätzlich nicht Gegenstand des außergerichtlichen Tatausgleichs werden sollen.

Zusammenfassend erlauben wir uns, festzustellen: Der vorliegende Entwurf ist ein großer Fortschritt im Bereich der strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten im allgemeinen und des Opferschutzes im besonderen. Ich appelliere auch an die Opposition, in dem Fall an die Freiheit


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