Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 188

Ich lasse nun über den Antrag des Justizausschusses abstimmen, wonach das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften samt Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 7 Abs. 2 und das Protokoll zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften samt Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 6 Abs. 2 aufgrund des Artikels 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen sind.

So Sie dem zustimmen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist einhellig der Fall. Angenommen.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, daß gemäß Artikel 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes dieses Übereinkommen und die Protokolle in dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache dadurch kundgemacht werden, daß diese zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Diese Zustimmung erfolgt einhellig. Angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption und für mehr Transparenz in der Europäischen Union.

So Sie diesem Antrag beitreten wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen. (E 165.)

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluß des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhang in 1526 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

So Sie diese erteilen wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist stimmeneinhellig der Fall. Die Genehmigung ist erteilt.

Ich lasse nun über den Antrag des Justizausschusses, wonach der vorliegende Staatsvertrag gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassen von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.

So Sie dem zustimmen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist einhellig der Fall. Angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, daß gemäß Artikel 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Kundmachung der französischen Sprachfassung des Übereinkommens durch Aufliegen zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen hat.

So Sie dem zustimmen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist einhellig der Fall. Dieser Antrag ist somit angenommen.

11. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1571 der Beilagen): Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption samt Erklärung der Republik Österreich (1676 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich rufe nun den 11. Punkt der Tagesordnung auf.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.


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