Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 204

In diesem Sinne hoffe ich, daß ich dem Hohen Haus schon in absehbarer Zeit über positive Ergebnisse im Sinne der Entschließung berichten werde können. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.52

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

20.52

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Änderung des Firmenbuchgesetzes geht es um die Löschung infolge offensichtlicher Vermögenslosigkeit mit dem Ziel, die Verläßlichkeit des Firmenbuches entsprechend zu erhöhen. Davon war heute schon mehrere Male die Rede. Das ist in jenen Fällen offensichtlich kein Problem, in denen bestehende Löschungstatbestände in das österreichische Firmenbuchgesetz rezipiert werden, was mit dieser heute zur Beschlußfassung vorliegenden Novelle passiert. Diskutiert wird die Aufnahme der widerlegbaren Vermutung, daß die Nichtvorlage von Geschäftsabschlüssen auf Vermögenslosigkeit schließen läßt.

Frau Kollegin Stoisits und Herr Kollege Krüger, ich sehe Ihr Problem nicht, gleich, wie auch der Herr Bundesminister eben hier ausgeführt hat. Es gibt so viele Schutzmechanismen für die eingetragene Firma, daß eine unvorbereitet erfolgende Löschung quasi denkunmöglich ist. Es ergeht zweimal die Aufforderung, die Bilanz vorzulegen, und es werden die Interessenvertretungen eingesetzt.

Ich möchte hiermit auch noch einmal öffentlich erklären, wie das passiert: Die Interessenvertretung hat die Pflicht, in solchen Fällen Kontakt aufzunehmen, ebenso auch das Firmenbuch. Gelingt das nicht, wird auf Indizien hin gearbeitet, und erst dann wird ein Bericht dahin gehend verfaßt, daß es die Firma gibt oder nicht. Wenn die Firma tatsächlich noch Vermögen hat, so kann man das Vermögen ja nicht im geheimen halten, sondern es wird offenkundig im Rahmen dieses Verfahrens. Ich glaube, man sollte nicht unterstellen, daß irgend jemand eine Erhebung oder einen Bericht so macht, daß er die Unwahrheit oder Schlampigkeit zutage treten läßt.

Meiner Meinung nach ist es aufgrund des Verfahrens denkunmöglich, daß gelöscht wird, ohne daß feststeht, daß tatsächlich Vermögenslosigkeit vorliegt. Das heißt, die zweimalige Nichtvorlage der Bilanz ist zwar der Ausgangspunkt eines Verfahrens, kann aber nicht als alleiniger Grund für die Löschung dienen. Ich glaube, das ist jetzt aus vielen Redebeiträgen zutage getreten, und ich sehe darin auch die Möglichkeit, die Bedenken, die zum Beispiel auch seitens der grünen Fraktion noch existieren, zu zerstreuen.

Ich freue mich, daß der Herr Bundesminister heute hier eine Erklärung darüber abgegeben hat, daß die Veröffentlichung in der "Wiener Zeitung" in Zukunft eventuell doch auch gemeinsam mit der EU über elektronische Medien passieren wird. Zurzeit ist es wirklich so, daß da Kosten entstehen, daß Bürokratie entsteht, für die die Betriebe kein Verständnis haben.

Letztendlich dient diese Veröffentlichung nur dazu, Auskunfteien und Gläubigerschutzverbände mit Informationen zu versorgen. Es sollte eine andere, effektivere und effizientere Möglichkeit geschaffen werden, diesem Bedürfnis Rechnung zu tragen. Uns geht es wirklich um eine Entbürokratisierung und auch um eine Kostenentlastung in diesem Bereich. (Beifall bei der ÖVP.)

Mit dem Insolvenzverwalter-Entlohnungsgesetz betreten wir in Österreich tatsächlich Neuland, und wir sind sehr stolz darauf, daß diese Novelle sehr stark auf die Initiative unserer Justizsprecherin Maria Fekter zurückgeht. Uns geht es um die Verbesserung der Situation der Gläubiger, aber auch um die Stärkung der Masse, und das kann nur erreicht werden, wenn man erfahrene und initiative Masseverwalter bestellen kann, die auch entsprechend entlohnt werden.

Was uns besonders gefällt, ist die Verpflichtung des Masseverwalters, eine Vorschau zu legen, sodaß die Schritte, die er setzen wird, auch entsprechend in der Öffentlichkeit dargestellt wer


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