Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 211

setzes sind. Ich denke, es wird in der Debatte niemand in Abrede stellen, daß die Arbeiten an den Verbesserungen, die in dieses Gesetz eingeflossen sind, nur sehr mühselig und schleppend vor sich gegangen sind.

Zur Novelle selbst möchte ich sagen, daß es darin positive wie auch negative Aspekte gibt, die man berücksichtigen und auch würdigen sollte. Ein positiver Aspekt ist sicherlich, daß damit die Umsetzung der EU-Anlegerschutzrichtlinie in nationales Recht stattgefunden hat. Positiv ist auch hervorzuheben, daß das Konzessionierungsverfahren seitens der BWA in einigen Bereichen erleichtert wurde. Allerdings wurde über diese Punkte, insbesondere über den letzten Punkt, ein Dreivierteljahr lang gestritten, und das Ergebnis ist noch immer nicht befriedigend.

Ich möchte damit gleich zu den Negativpunkten kommen. Der Negativpunkt betrifft eindeutig das Wertpapieraufsichtsgesetz. Man hat ein Dreivierteljahr dahin gehend verhandelt, Herr Kollege Stummvoll, daß die Prüfung der Einhaltung der Wohlverhaltensrichtlinie nicht nur, wie bisher, den Wirtschaftstreuhändern vorbehalten bleibt, sondern daß es dazu kommt, daß auch Rechtsanwälte, Unternehmensberater und normale Steuerberater diese Einhaltung prüfen können. Darüber wurde lange verhandelt, und herausgekommen ist die Zementierung des Status quo. Das ist daher nicht befriedigend.

Zweiter Punkt: Es fehlen die Ausnahmebestimmungen für den Berufszugang von Vermögensberatern, berechtigte Ausnahmen, sodaß die BWA in individuellen Fällen auch prüfen kann, ob ein Verschulden vorgelegen ist. Das gilt für jene Fälle, daß jemandem die Berufsausübung verwehrt worden ist.

Dritter Punkt: Noch viel gravierender ist, daß es zu einer Diskriminierung der Vermögensberater gegenüber den Vermögensverwaltungen gekommen ist. Das halte ich für sehr bedauerlich und auch für bedenklich, denn Vermögensberater müssen, um überhaupt eine Konzessionierung zu erlangen, eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung abschließen. Dessenungeachtet hat man den Vermögensberatern jetzt abgerungen, daß sie nicht einem Entschädigungsfonds angehören und daß sie in ihren Geschäftspapieren Werbung praktisch gegen sich selbst betreiben müssen. Herr Kollege Stummvoll, das kann es wohl nicht sein! Ich kann mich daher überhaupt nicht mit der entsprechenden Ausschußfeststellung anfreunden, weil sie sehr weich und zahnlos gehalten ist.

Ich möchte betonen, daß in diesem Gesetzwerdungsprozeß die Rolle der SPÖ durchaus konstruktiv war. Insbesondere Herr Kollege Kaufmann hat gemerkt, daß der radikale Weg nicht der zielführende ist, und hat einen entsprechend moderaten Antrag auf Gesetzesänderung eingebracht. Hingegen war die Rolle der ÖVP und von deren Spitzenrepräsentanten Günter Stummvoll im Ausschuß und auch in den Verhandlungen mehr als dürftig. Herr Kollege Stummvoll! Ich wundere mich, daß du überhaupt noch gehen kannst, denn darüber, wie knieweich du gegenüber der Interessenvertretung der Geld-, Kredit- und Versicherungssektion agiert hast, kann man sich nur noch wundern. Du solltest eigentlich nicht mehr gehen können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Stummvoll neigt dazu, daß er immer dem Stärkeren nachgibt, daß er – und so ist es auch in diesem Fall, wie schon so oft – der Sektion Geld-, Kredit- und Versicherungswirtschaft immer nachgibt und immer das macht, was diese Herrschaften wollen. Konkret geht es um das, was ein Herr machen will, nämlich der Herr Syndikus in der Kammer. Das wird ausgeführt, und alle anderen bleiben auf der Strecke. Das ist nicht zum ersten Mal geschehen, deshalb muß ich mich wirklich fragen, ob sich die Vermögensberater von der Wirtschaftskammer Österreich wohl noch richtig vertreten fühlen. Ich hinterfrage das und mache dahinter ein großes Fragezeichen, denn ich bezweifle es mittlerweile.

Daher wird man sich hier noch ausgiebig über diesen Fall unterhalten müssen. Er wird zu einer Generaldebatte über das Kammerwesen führen, denn es kann nicht sein, daß die in der Sektion Allgemeine Gruppe des Gewerbes verankerten Vermögensberater diejenigen sind, die den größten Anteil an den Beiträgen zahlen, aber gleichzeitig diejenige Gruppe bilden, über die man mit dem Besen drüberfährt und deren Wünsche man nicht berücksichtigt. Herr Kollege


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