Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 216

Meine Fraktion stimmt der Regierungsvorlage zum Bankwesengesetz zu. Im wesentlichen schließe ich mich den Ausführungen von Herrn Kollegen Kaufmann an und brauche das nicht zu wiederholen.

Ich hatte ursprünglich bei einem Punkt leichte Bedenken. Ich habe das schon im Ausschuß gesagt. Es fragt sich, ob die Bestimmung gemäß § 93 Abs. 5 Z 9 nicht dazu führt, daß gerade kleine Sparer, die, was wir ja alle wünschen, zur Bank gehen und sich dort etwas höhere Zinsen herausholen, im Krisenfall nichts bekommen. Aber ich habe mich dann überzeugen lassen, daß ja entweder der kleine Sparer nicht – wie es hier heißt – kausal sein kann für die Verschlechterung der finanziellen Lage des Kreditinstituts oder aber, wenn es sehr viele sind, ohnedies keine Vereinbarung auf individueller Basis vorliegt und daher eine Entschädigung gegeben sein müßte.

Im übrigen – noch einmal gesagt – stimmen wir der Vorlage zu. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Tegischer.)

21.42

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Anna Huber. – Bitte.

21.42

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich kann mich dem jetzt Gesagten nur anschließen: Gerade aus konsumentenpolitischer Sicht bringt diese Gesetzesnovelle vor allem für die kleinen Anleger sehr viele Vorteile. Ich begrüße es, daß sehr viele Bestimmungen darin enthalten sind, die auf der einen Seite vertrauensbildende Maßnahmen zwischen Anleger und Geldinstitut beinhalten und auf der anderen Seite mehr Sicherheit für den Anleger bedeuten.

Lassen Sie mich kurz einen Vorschlag der Arbeiterkammer aufgreifen. Ich selbst bin Mitarbeiterin in einem Geldinstitut und halte diesen Vorschlag für erwähnenswert: Die Arbeiterkammer schlägt vor, daß jeder Anbieter eines Wertpapiers für jedes angebotene Papier eine sogenannte "Klipp-und-Klar-Information" erstellt, die schriftlich in die Kauforder aufzunehmen ist. Ich weiß ganz genau, daß es später sehr oft sogenannte Auffassungsunterschiede darüber gibt, wie eingehend eine Information beim Beratungsgespräch war. Daher meine ich, daß man anhand einer solchen standardisierten Information über die wichtigsten Eckpunkte eines Papiers, die der Anleger in die Hand bekommt und in welcher die Ertragsaussichten, das Risiko, die Laufzeit, die Liquidität und auch die Kosten angeführt sind, sehr gut solche Auffassungsunterschiede über eine erfolgte gute oder schlechte Beratung im nachhinein klären könnte. – Ich würde mir daher auch als Mitarbeiterin eines Geldinstitutes tatsächlich wünschen, daß ein derartiges Service, das jederzeit auf freiwilliger Basis durchführbar wäre, in Zukunft angeboten wird.

Im übrigen möchte ich die vorliegende Novelle aus der Sicht des Konsumentenschutzes ausdrücklich begrüßen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.44

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gemeldet hat sich der Herr Staatssekretär. – Bitte.

21.44

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: Herr Präsident! Hohes Haus! Ein funktionierender Kapitalmarkt, der insbesondere den Unternehmen Zugang zu Eigenkapital ermöglicht, ihnen erlaubt, in Krisen sicherer zu sein, aber auch das Wachstum, das in einer Volkswirtschaft erreicht werden kann, wirklich auszuschöpfen, ist ohne Zweifel für eine Volkswirtschaft von ganz entscheidender Bedeutung. Er ist also für die Beschäftigungssicherung in unserem Land von ganz entscheidender Bedeutung.

Gleichzeitig ist es aber auch keine Frage, daß dem Konsumentenschutz hohe Bedeutung eingeräumt werden und dieser Kapitalmarkt daher fair funktionieren muß, und zwar nicht nur im Sinne der Unternehmen und der dort Beschäftigten, sondern auch im Sinne der Anleger, die ihr Geld über diesen Kapitalmarkt der Wirtschaft zur Verfügung stellen. Daher bin ich sehr froh, daß mit diesem Gesetz die EU-Richtlinie in dieser Sache, die 1997 erlassen wurde, umgesetzt wird.


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