Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 171

Meine Damen und Herren! Entgegen den Bedenken meines Kollegen Schweitzer möchte ich sagen, daß sich dieses Gesetz bewährt hat und die Altlastensanierung in diesem Land vorbildlich funktioniert! (Beifall bei der ÖVP.)

Laut Altlastenatlas, in dem 145 Bereiche ausgewiesen sind, befinden sich derzeit 42 in Sanierung, weitere 12 ehemalige Altlasten wurden bereits saniert beziehungsweise als gesichert ausgewiesen. Das bisherige Aufkommen an Altlastensanierungsbeiträgen von 1990 bis 1998 beläuft sich auf rund 2 530 Millionen Schilling, wobei bisher rund 313 Millionen Schilling zur Durchführung ergänzender Untersuchungen an Verdachtsflächen und Altlasten verwendet wurden und rund 2 217 Millionen Schilling für die Förderung von Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden konnten.

An Einkommen beliefen sich diese Beiträge im Jahre 1998 auf rund 598 Millionen Schilling, was gegenüber dem Jahr 1997 eine Steigerung um rund 150 Millionen Schilling bedeutet.

Es mag schon sein, daß man bekrittelt, daß 144 registrierte Flächen 80 000 Verdachtsflächen gegenüberstehen. Man muß aber, glaube ich, sagen, daß es wichtig ist, daß man alle Verdachtsflächen aufnimmt und sie kontrolliert. Das entspricht dem Vorsichtsprinzip, denn Verdacht heißt noch lange nicht Gefahr.

Zur Senkung der Fördersätze habe ich bereits gesagt, daß man dabei an das Verursacherprinzip gedacht hat. Nur nicht im Wettbewerb stehende Unternehmen wie Gemeinden erhalten nach wie vor höhere Fördersätze, und Kriegslasten werden überhaupt weiterhin mit 95 Prozent gefördert.

Die Förderung erfolgt nach einem regelmäßig aktualisierten Förderprogramm, welches sich nach Prioritätenklassifizierung richtet, und nicht zufällig.

Zum Abschluß möchte ich nur sagen: Meine Damen und Herren, die Altlastensanierung in Österreich greift. Wir sind dabei, alles zu tun, um künftigen Generationen die Sicherheit zu geben, daß nichts passieren kann. Hier ist nicht Polemik angebracht, sondern Kooperation. Zaubern kann niemand. (Beifall bei der ÖVP.)

19.40

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.40

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der erste Entschließungsantrag beziehungsweise der erste Bericht über einen Entschließungsantrag, den es zu behandeln gilt, betrifft die Umweltförderungen für die Altlastensanierung. Dieser Antrag ist dergestalt, daß man sagen muß: "No na net" wird man für Verfahrensvereinfachung und Beschleunigung eintreten, soll man dem Verursacherprinzip gerecht werden und die Bundesförderungen und die Altlastenbeiträge konsumentenfreundlicher gestalten.

Aber gerade deshalb muß man bei einem solchen Entschließungsantrag auch Kollegen Schweitzer sagen: Egal, was man da macht, es ist in Wirklichkeit ein Freibrief für Kritik im nachhinein, weil nichts konkretisiert ist. Ich glaube, die entscheidende Frage bei diesem Entschließungsantrag, der im Ausschuß abgelehnt worden ist, auch von den Liberalen, sollte eigentlich für uns sein: Wollen wir uns überhaupt von Anträgen, die inhaltlich nicht konkretisiert sind, sodaß sie weder instrumentalisiert werden können, noch einen klaren Auftrag an die Vollziehung bedeuten, Zeit stehlen lassen? Daher werden wir auch dem ablehnenden Bericht in diesem Zusammenhang zustimmen und ihn zur Kenntnis nehmen.

Der zweite Bereich betrifft die Sanierung der Fischer-Deponie, und hier ist, glaube ich, insbesondere herauszustreichen, daß der Weg, der ursprünglich von den Regierungsfraktionen gewählt werden sollte, nämlich einen gesamtändernden Abänderungsantrag einzubringen und


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