Die Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/2 ein.
Die Abgeordneten Mag. Peter und Genossen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA ein.
Die Abgeordneten Haigermoser und Genossen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/4 EA ein.
Abstimmung:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschußantrag in 1709 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 1/2 bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten in zweiter und dritter Lesung mit Stimmenmehrheit und daher mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA wird abgelehnt. Ebenso werden der Entschließungsantrag Beilage1/3 EA und der Entschließungsantrag Beilage 1/4 EA abgelehnt.
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Soweit der Wortlaut dieses Teils des Amtlichen Protokolls.
Erheben sich Einwendungen gegen diesen Wortlaut? (Abg. Dr. Kostelka: Nein!) – Dies ist nicht der Fall.
Dann gilt nach § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluß dieser Sitzung als genehmigt.
Einlauf
Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe noch bekannt, daß in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1050/A (E) bis 1057/A eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 5995/J bis 6042/J eingelangt.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates ist für Mittwoch, den 21. April 1998, 10 Uhr, in Aussicht genommen; sie wird auf schriftlichem Wege einberufen werden.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluß der Sitzung: 23.05 Uhr