Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 69

Es wurden auch die Betroffenen-Rechte ganz wesentlich ausgeweitet. Es werden nunmehr auch Daten in manueller, strukturierter Form in diese besondere Schutzwürdigkeit aufgenommen, sodaß nunmehr also nicht nur automatisationsunterstützte Daten, sondern auch Daten in Karteien, die händisch geführt werden, dieser Schutzpflicht unterliegen.

Es ist auch die Informationspflicht des Auftraggebers gegenüber den Betroffenen erweitert worden. Der Betroffene muß vor Beginn der Verarbeitung seiner Daten darüber informiert werden, zu welchem Zweck diese Verarbeitung erfolgt und wer als Auftraggeber der Verarbeitung verantwortlich ist.

Im wesentlichen sind auch die Registrierungsverfahren geändert worden. Einerseits hat es Erleichterungen durch Standardverarbeitungen gegeben, bei welchen die Registrierungspflicht entfällt, und andererseits hat es Verschärfungen bei besonderem datenschutzrechtlichem Gefährdungspotential gegeben. In diesen Fällen ist die Aufnahme der Verarbeitung erst nach Prüfung durch die Datenschutzkommission möglich. Auch hier ist es also zu einer Verschärfung des Gesetzes gekommen.

Letztendlich hat es auch eine Regelung für den Datenverkehr mit dem Ausland gegeben. Das ist insbesondere aufgrund der Vorgaben der EU-Richtlinie notwendig gewesen.

Ich glaube, daß dieses Gesetz ganz wesentlich dem Schutzbedürfnis des einzelnen Bürgers dient und daß die sensiblen Daten besonders geschützt werden. Ich glaube, daß wir mit diesem Datenschutzgesetz einen großen Schritt in die richtige Richtung machen und daß wir uns sehr wohl den Standards der Informationsgesellschaft auf europäischer Ebene anschließen.

Zum Bundesstatistikgesetz möchte ich ausführen, daß dabei – ich möchte in diesem Zusammenhang ganz kurz zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Kier Stellung nehmen – ganz bewußt nicht der Weg der Privatisierung, sondern der der Ausgliederung gegangen worden ist. Jeder weiß, daß ich üblicherweise ein Fan der Privatisierung bin und gerne organisationsrechtliche Modelle der GesmbH habe – siehe Bundestheater, aber auch Bundessportheime –, aber gerade beim Statistischen Zentralamt hat sich herausgestellt, daß 80 Prozent der Tätigkeiten aus hoheitsrechtlichen Akten besteht, weshalb eine Umwandlung in eine privatrechtliche Organisationsform in gewisser Weise problematisch wäre. Ich glaube, daß wir die richtige Form der Ausgliederung gefunden haben.

Es geht in diesem Gesetz vor allem auch darum, daß man nicht nur Daten aufgrund einer Befragung der Bürger bekommt, sondern daß man auch Zugang zu den bestehenden Registern erhält und über diese Register Daten abrufen kann. Der Bürger wird auch dadurch entlastet, daß jetzt nicht mehr Vollerhebungen im Vordergrund dieses Gesetzes stehen, sondern Stichprobenerhebungen Vorrang haben.

Auch hinsichtlich der Veröffentlichung der erhobenen Daten wird ein Meilenstein gesetzt. Man versucht, via Internet einen möglichst unbürokratischen Zugang zu den erhobenen Daten zu gewährleisten und diese Daten dem einzelnen auch zur Verfügung zu stellen. Desgleichen wurde in diesem Gesetz auch das Datengeheimnis ganz massiv verstärkt, und ich glaube, damit ist auch den Sorgen, die vor allem von Frau Abgeordneter Stoisits geäußert wurden, entsprechend Rechnung getragen.

Eine ganz besondere Errungenschaft aufgrund der nunmehrigen Ausgliederung der Datenschutzkommission besteht aber darin, daß es eine Kostentransparenz gibt und daß die nunmehrige neue Institution nach kaufmännischen Grundsätzen vorzugehen hat. Das bedeutet, daß der, der eine Statistik haben will, diese nicht mehr automatisch zur Verfügung gestellt bekommt, sondern auch da Kostentransparenz in der Form gegeben ist, daß der, der den Auftrag gibt, letztendlich auch für die entsprechenden Kosten aufzukommen hat. Dadurch erwarten wir uns einerseits eine Eindämmung des Wildwuchses an Statistiken, auf der anderen Seite aber auch eine gewisse Verantwortlichkeit bei der Auftragserteilung für die Erhebung einer Statistik. Ich glaube, daß das durch diese Vorgehensweise nunmehr gewährleistet ist.


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