Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 73

Herr Staatssekretär! Sollte es da eine Auslegungsunterschiedlichkeit geben oder sollte da etwas sein, was ich nicht durchschaue, so wäre es gut, hier eine Klarstellung vorzunehmen. Es kann nicht sein, daß im Einzelfall untersagt werden und gleichzeitig ausdrücklich zugestimmt werden muß, dies würde ein rechtliches Nullum sein. Das bedeutet, man könnte jederzeit wieder verarbeiten, aber genau das wollen wir ja nicht erreichen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.49

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Puttinger mit einer gewünschten Redezeit von 4 Minuten. – Bitte.

12.49

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Puttinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst im Frühjahr dieses Jahres wurde durch das Fessl-Institut festgestellt, daß von mehr als zwei Dritteln der Österreicher Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung gewünscht werden. Daß das verständlich ist, geht allein aus der erheblichen Zahl von Statistiken hervor, die das ÖSTAT führt. Ich möchte nur auf einige Statistiken hinweisen: Konjunkturerhebung für das produzierende Gewerbe: 13 600 Unternehmen monatlich; Konjunkturerhebung im Handel: 6 000 Unternehmen monatlich; INTRASTAT-Erhebung über den Außenhandel zwischen EU-Staaten: 20 000 Unternehmen monatlich; Fremdenverkehr: 18 000 Unternehmen monatlich; allgemeine Viehzählung; Verbraucherpreisindex; Harmonisierter Europäischer Verbraucherpreisindex und so weiter und so fort.

Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, freut es mich besonders, daß das heute zu beschließende Gesetz diesem wichtigen Anliegen der österreichischen Bevölkerung, insbesondere aber auch der österreichischen Wirtschaft Rechnung trägt. Nach vielen Versuchen in den letzten Jahren werden nun endlich tatsächlich Erleichterungen für den Bürger und vor allem für die österreichischen Betriebe geschaffen.

Erlauben Sie mir, ein bißchen in die Vergangenheit zurückzuschauen. Im Jahre 1996 gab der Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen ein Memorandum heraus, das sich mit Einsparungsmöglichkeiten beim Österreichischen Statistischen Zentralamt beschäftigte. Im Jahre 1997, und zwar am 8. Juli, also vor zwei Jahren und fünf Tagen, wurde im Nationalrat ein Entschließungsantrag betreffend Entlastungsoffensive eingebracht. Im Jahre 1998 wurde von der Wirtschaftskammer Österreich ein Zehnpunkteprogramm mit dem neuerlichen Ersuchen um eine Statistik-Entlastungsoffensive an Bundeskanzler Klima gerichtet. Im Jahre 1999 wird nun endlich das erreicht, was wir uns gewünscht haben, und am 1. Jänner des Jahres 2000 wird dieses Gesetz in Kraft treten. Damit wird eine wesentliche Voraussetzung für eine umfassende Statistikreform geschaffen.

Das Vorblatt nennt unter den Zielen des Gesetzes ausdrücklich und an erster Stelle die möglichst weitgehende Entlastung der Respondenten, also der befragten Betriebe.

Ich möchte drei oder vier Beispiele bringen, um zu beweisen, wie griffig dieses Gesetz ist.

Erstens: § 6: Nutzung aller verfügbaren administrativen Daten. Um den bürokratischen Aufwand der Firmen zu reduzieren, sind zuerst alle vorhandenen administrativen Daten zu nutzen, bevor überhaupt mit einer Direktbefragung begonnen werden kann.

In den §§ 10, 25, 26 wird die Möglichkeit des Registerabgleiches geschaffen. Im § 14 Abs. 2 geht es um praxisnahe Erhebungsunterlagen. Es ist auf eine möglichst geringe Belastung und auf die Besonderheiten der zu Befragenden einzugehen. – Ich denke, es ist wichtig, branchenspezifisch zu arbeiten, auf die Betriebsgrößen Rücksicht zu nehmen.

Daneben sind noch wichtig – es gibt viele Punkte dieses Gesetzes, die man da aufzählen könnte –: Freiwilligkeit statt Zwang; Stichproben statt Vollerhebung (Beifall bei der ÖVP); Pflicht zur kostenlosen Bereitstellung elektronischer Fragebögen. – All die Forderungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die wir jahrelang gestellt haben, werden Gott sei Dank mit diesem Gesetz erfüllt, nach vierjährigem Kampf, am Ende dieser Legislaturperiode. Das freut mich, denn es ist zum Nutzen der Wirtschaft, zum Nutzen der gesamten Bevölkerung! (Beifall bei der ÖVP.)

12.53


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