Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 44

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

11.07

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Petrovic, ich hoffe, daß Ihr letzter Satz nicht darauf hinweist, daß Sie sich schon mit der Oppositionsrolle auch in der nächsten Gesetzgebungsperiode abgefunden haben, sondern daß Sie sich vielleicht auch etwas anderes vorstellen können. (Zwischenruf der Abg. Dr. Petrovic. – Abg. Dr. Gredler: ... große Koalition sicher nicht!)

Ich möchte in der gebotenen Kürze zum Universitäts-Akkreditierungsgesetz Stellung nehmen, das die staatliche Akkreditierung von Bildungseinrichtungen als Privatuniversitäten regelt. Ob es sich hierbei um eine Bereicherung des Hochschulsektors handelt, wird sich erst zeigen. Voraussetzungen dafür sind, daß die Privatuniversitäten Studien anbieten, die zu akademischen Graden führen, daß es sich hierbei um mindestens dreijährige Vollzeitstudien handelt, daß die Personal-, Raum- und Sachausstattung gewährleistet und der Grundsatz der Freiheit von Wissenschaft und Lehre beachtet werden muß. Die Titel, die an diese Bildungseinrichtungen geführt werden, erhalten den Zusatz "der Privatuniversität".

Dafür wurde eigens ein Akkreditierungsrat eingerichtet, der die Akkreditierung durchführt. Diesem gehören acht Mitglieder an, die von der Bundesregierung bestellt werden, vier auf Vorschlag der Rektorenkonferenz. Dieser Akkreditierungsrat agiert völlig unabhängig und weisungsfrei. (Abg. Dr. Gredler: Na, völlig! Völlig!) Das heißt, man hat damit eine ähnliche Lösung wie beim Fachhochschulrat gefunden, und das war eine gute Lösung.

Die Aufsicht des Bundesministers bleibt dennoch gewahrt, wenn nationale bildungspolitische Interessen berührt werden. Außerdem besteht für Privatuniversitäten ein Förderungs- und Subventionsverbot des Bundes, damit keine Konkurrenz zu den eigenen staatlichen Bildungseinrichtungen entsteht.

Es ist in den letzten Jahren an den Universitäten sicher einiges in Bewegung geraten. Einige neue tertiäre Einrichtungen sind entstanden, etwa durch das Fachhochschul-Studiengesetz 1993. Derzeit besteht eben das Interesse einiger ausländischer Universitäten, auch in Österreich Studienprogramme anzubieten. Das kann sicher eine positive Ergänzung zum Bildungsangebot der österreichischen Universitäten sein, es können neue Zugänge zur Aus- und Weiterbildung für Studierende entstehen.

Kritisch vermerkt werden sollte allerdings, daß der freie Universitätszugang auf Umwegen durch Studiengebühren an Privatuniversitäten unter Umständen ausgehöhlt werden könnte, sodaß in Zukunft jemand auf die Idee kommen könnte, auch an staatlichen Universitäten Studiengebühren einzuführen, was wir ganz strikt ablehnen.

Es darf außerdem befürchtet werden, daß zwei Klassen von, in diesem Fall, sozial privilegierten Studierenden entstehen und daß eine Konkurrenz für staatliche Universitäten durch die bessere finanzielle Dotierung der Privatuniversitäten aufkommen könnte.

Es handelt sich in Summe also um ein kleines Gesetz. An sich bestand nur ein geringer Regelungsbedarf, da derzeit erst wenige Anbieter auf dem Markt sind. Aufgrund der hohen Studiengebühren stellen diese Universitäten nur ein schmales Angebot für ein paar privilegierte Studentinnen und Studenten dar, die sich diese hohen Gebühren leisten werden können. Das heißt, das Gesetz wird geringe Breitenwirkung haben.

Ob die institutionelle Verankerung von Privatuniversitäten in Österreich daher notwendig oder wünschenswert war oder ist, darf zumindest kritisch kommentiert werden. Die Zukunft wird zeigen, ob die Angebote eine Bereicherung der österreichischen Bildungslandschaft darstellen oder ob sie bloß dem Geltungsbedürfnis einer Möchtegern-Elite dienen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

11.11


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite