Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 173

bedeutsamer ist es, rechtliche Regelungen vorzusehen, mit welchen gegen Mißbrauch vorgebeugt, Rechtsklarheit geschaffen und letztlich für einen angemessenen Ausgleich zwischen den verschiedenen Anwendern Sorge getragen wird. Sie sind aber auch ein wichtiges Instrument zur Förderung des Wirtschaftsstandortes und damit zur Sicherung und zum Ausbau der Arbeitsplätze.

Die Bestimmungen über den Fernabsatz und über die Signatur beschränken sich nicht allein auf die österreichischen nationalen Bedürfnisse, sondern berücksichtigen auch und gerade grenzüberschreitende Transaktionen. Dabei wird großes Augenmerk auf die rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen im Binnenmarkt gelegt. Es wird aber auch der Umstand nicht vernachlässigt, daß die elektronischen Technologien über Europa hinausreichen und weltweit grenzüberschreitende Geschäfte ermöglichen. Ein solcher sozusagen internationaler Ansatz sowohl des Fernabsatz-Gesetzes als auch des Signaturgesetzes ist notwendig, damit Verbraucher und Unternehmen die gebotenen Vorteile auch tatsächlich nützen können.

Die österreichischen Verbraucher können aus einem riesigen Markt die für sie günstigsten Angebote auswählen. Den österreichischen Unternehmen bietet die internationale Ausrichtung des österreichischen Rechtsrahmens die Möglichkeit, ihre Angebote gleichsam weltweit an den Mann und an die Frau bringen zu können.

Beide Vorlagen haben ihren Ursprung im EG-Recht (Zwischenruf des Abg. Dkfm. Holger Bauer) – ja, Herr Abgeordneter Dkfm. Bauer –, sie beschränken sich aber nicht auf das bloße Abschreiben von Richtlinien oder des Richtlinienentwurfes – beim Signaturgesetz ist das sogar nur ein gemeinsamer Standpunkt –, vielmehr tragen beide Vorhaben den Besonderheiten und Eigenheiten der österreichischen Rechtsordnung Rechnung und nehmen auf spezifische österreichische Bedürfnisse Bedacht. Insbesondere läßt sich dies mit der Regelung über die sogenannten Gewinnspiele belegen, mit welchen bestimmten, gerade in Österreich aufgetretenen mißbräuchlichen Vertriebspraktiken Einhalt geboten wird. So wird etwa die Regelung des Kreditkartenmißbrauches in Österreich nicht nur für Verbrauchergeschäfte vorgesehen, sondern von ganz allgemeiner Geltung sein.

Auch ich möchte betonen, daß sowohl mit dem Fernabsatz-Gesetz als auch mit dem Signaturgesetz die Position der Verbraucher weiter gestärkt werden wird. Einmal mehr haben wir im Bundesministerium für Justiz uns bemüht, den Anliegen der österreichischen Konsumenten entgegenzukommen und ihre wirtschaftliche und rechtliche Stellung in einem sich zunehmend ändernden Umfeld zu verbessern.

Die zur Debatte stehenden Regierungsvorlagen beziehungsweise Gesetzentwürfe stellen letztlich bloß einen ersten Schritt bei der Schaffung des erforderlichen Rechtsrahmens für den elektronischen Geschäftsverkehr dar. Um die Chancen und Potentiale der modernen Technologien voll auszunützen, werden weitere Schritte folgen müssen, sei es auf dem Gebiet des Vertrags- und Haftungsrechts, sei es im Strafrecht, sei es im Verwaltungsrecht.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Es geht dabei nicht etwa um eine übertriebene Regelungswut. Es geht vielmehr darum, daß auch in der elektronischen Welt rechtsstaatliche Grundsätze eingehalten werden und gesichert sind. Das ist für alle Anwender von Bedeutung, für die Unternehmen ebenso wie für die Konsumenten.

Ein stringenter und einheitlicher Rechtsrahmen für die Informationsgesellschaft liegt in diesem Sinn im rechts-, wirtschafts- und verbraucherpolitischen Interesse aller Beteiligten. Darüber scheint – was mich besonders freut – über die Parteigrenzen hinweg Konsens zu bestehen. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.04

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Bundesminister, für Ihre Ausführungen.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Schrefel. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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