Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 175

Wichtige Regelungen wurden schon von den Vorrednern angesprochen, etwa betreffend mißbräuchlich verwendete Kreditkarten, betreffend ein Rücktrittsrecht beim Beitritt zu bestimmten Vereinen oder betreffend die Möglichkeit der Verbandsklage auch für den Seniorenrat, was mich besonders freut.

Ich darf noch drei Bereiche kurz hervorheben: Ich bin sehr froh darüber, daß den dubiosen Gewinnspielen endlich ein Riegel vorgeschoben wird. Die Konsumenten können nun eine Zusendung mit der Mitteilung "Sie haben gewonnen" künftig bei den entsprechenden Unternehmen einklagen. Außerdem freue ich mich darüber, daß nun auch land- und forstwirtschaftliche Produkte dem Produkthaftungsgesetz unterliegen und daß es uns im Ausschuß mittels eines §-27-Antrags gelungen ist, festzuhalten, daß die Zusendung unbestellter Werbung über E-Mail der Zustimmung des Empfängers bedarf. Das heißt, es ist endlich Schluß mit dem elektronischen Werbemüll im Computerpostkasten!

Wir erwarten, daß unsere österreichische Lösung auch in der "E-Commerce"-Richtline mitverankert wird. Ein Wermutstropfen dabei ist allerdings, daß es eine ganze Reihe von Ausnahmen gibt, die nicht dem Fernabsatz-Gesetz unterliegen. Ich denke dabei etwa auch an Immobilienverträge und den gesamten Bereich der Finanzdienstleistungen, die künftig im Rahmen der "E-Commerce"-Richtlinie zu regeln sind.

Ich halte es gerade angesichts der hohen Beträge, die in diesem Zusammenhang angelegt oder eingesetzt werden, aber auch in Anbetracht der langen Zeiträume, für welche man sich verpflichtet – etwa bei einer Lebensversicherung –, für ungeheuer wichtig, daß es in diesem Bereich so bald wie möglich ein Mindestmaß an Verbraucherschutz geben wird.

Es ist quasi vorprogrammiert, daß die Diskussion um die Anpassungen gerade im Bereich der Telekommunikation und der damit verbundenen Probleme, die sich für die Verbraucher ergeben, die sich dieser Mittel bedienen, in Anbetracht des enorm raschen Wandels in diesem Bereich weitergehen muß. Ein erster richtiger Schritt ist gesetzt worden. Viele weitere werden in den nächsten Legislaturperioden folgen müssen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.11

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesministerin Mag. Prammer. – Bitte.

20.11

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Vor nicht allzu langer Zeit – konkret: im vergangenen Monat – ist hier im Hohen Hause der Bericht zur Lage der Verbraucher und Verbraucherinnen diskutiert worden. Ich kann mich an die Debatte noch sehr gut erinnern, in der viele Punkte aus dem Bericht aufgegriffen wurden und von Ihnen, meine Damen und Herren, auch aufgezeigt wurde, wo Handlungsbedarf besteht.

Ich habe schon damals darauf verwiesen, daß viele Punkte, die im Verbraucherbericht 1998 noch aufgezeigt wurden, bereits so gut wie erledigt sind. Die entsprechenden Vorlagen sind im Parlament eingegangen und stehen heute zur Beschlußfassung an.

Als Konsumentenschutzministerin bin ich sehr froh darüber, daß sich in den Konsumentenrechten in der letzten Zeit sehr viel entwickelt hat, wenngleich mir natürlich völlig klar ist, daß sich vieles in Zukunft noch entwickeln muß. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben sich schon lange über die nationalen Grenzen hinweg bewegt, und zwar nicht nur räumlich, örtlich, sondern auch mit Hilfe der Medien, die es dazu gibt. Das ist natürlich eine große Herausforderung, die wir zu bewältigen haben, und die Fernabsatzrichtlinie beziehungsweise das vorliegende Fernabsatz-Gesetz ist natürlich ein wesentlicher Teil davon, aber noch lange nicht der letzte Teil.

Wir alle hätten uns wirklich sehr gewünscht, daß wir während der österreichischen Ratspräsidentschaft mit der Richtlinie für die Fernabsatz-Finanzdienstleistungen schon weiter gekommen wären. Das einzige, was uns während unserer Ratspräsidentschaft gelungen ist, war, daß wir


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