Es war schon etwas ungewöhnlich, daß gegen den Antrag der freiheitlichen Opposition auf Ergänzung der Tagesordnung um die beiden Kindesmißbrauchspetitionen zunächst einhellig gemauert wurde. Da hieß es: Nein, wir nehmen diese beiden wichtigen Punkte – die eine Petition wurde übrigens von Frau Kollegin Edeltraud Gatterer von der ÖVP überreicht – nicht auf die Tagesordnung!
Nach ungefähr 20 Minuten ist man allerdings draufgekommen, daß es vielleicht doch nicht besonders gut ankommt, wenn man 77 000 von Frau Gatterer gesammelte Unterschriften einfach in den Papierkorb wirft, wozu die Nichtaufnahme dieses Tagesordnungspunktes in Anbetracht der Auflösung des Nationalrates zwangsläufig geführt hätte. Dann hat man sich Gott sei Dank dazu bequemt, diese beiden Punkte auf die Tagesordnung zu setzen.
Ich möchte jetzt einen Widerspruch ansprechen, der sich insbesondere im Bereiche der ÖVP ergeben hat. Einerseits wurde durch die Frau Vorsitzende des Justizausschusses, Frau Fekter ... (Abg. Murauer: Sie ist eine ausgezeichnete Vorsitzende!) – Warten Sie meine Ausführungen ab! Ob Sie diese Meinung dann noch vertreten, sei aber dahingestellt.
Man muß einmal fragen: Wer macht hier Justizpolitik? Sind die 77 000 Unterschriften, die Frau Gatterer gesammelt hat, null und nichtig? – In dieser Petition werden nämlich härtere Strafen, eine stärkere Ausnützung des Strafrahmens und auch eine Erhöhung der Strafdrohung verlangt. Und vor allem wird verlangt, daß bei Sexualdelikten keine Möglichkeit eines außergerichtlichen Tatausgleiches oder anderer diversioneller Maßnahmen besteht.
Ich habe heute in der Fragestunde dem Herrn Justizminister – der mir sein geneigtes, geschätztes Ohr leihen möge! – die Frage gestellt, wieso denn die Entführung von Unmündigen, um sie zur Unzucht zu mißbrauchen, und die Herstellung kinderpornographischer Machwerke grundsätzlich vom Anwendungsbereich der diversionellen Maßnahmen, also der Straffreiheit, umfaßt sind. – Ich freue mich darüber, daß die Frau Frauenministerin jetzt aufpaßt, denn das betrifft auch die Entführung von unmündigen Kindern, Mädchen, die zur Unzucht mißbraucht werden sollen!
Auf meine Frage sagte der Herr Justizminister wortreich und mit der ihm eigenen geschliffenen Rhetorik, daß das zwar tatsächlich anwendbar ist, daß allerdings eine Entführung eines Kindes, um es zu mißbrauchen, noch kein Mißbrauch ist. Wenn jedoch Mißbrauch geschieht, also tat-sächlich eine geschlechtliche Vereinigung stattfindet, dann sei das ohnedies nicht anwendbar. – Da haben Sie recht, Herr Minister! Ich frage Sie aber: Ist nicht bereits in diesem Stadium der volle Schutz des Gesetzgebers zugunsten der Kinder einzumahnen?! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Das bedeutet doch, daß man die Auffassung vertritt, daß bei der bloßen Herstellung von kinderpornographischen Machwerken ohnedies keine direkte Penetration in die Scheide eines kleinen Mädchens erfolgt und dies daher grundsätzlich der Diversion unterliegen kann! (Abg. Aumayr: Das ist unglaublich!)
Herr Justizminister! In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf eine Ungereimtheit hinweisen: Sie sagen, daß die Diversion in der Sache selbst konkret nie zur Anwendung kommen wird. – Das ist aber nicht wahr! Denn wieso sagt denn der Gesetzgeber, daß beispielsweise die fahrlässige Tötung, obwohl es für diese eine Strafandrohung von unter fünf Jahren gibt, vom diversionellen Bereich ausgenommen ist? (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.)
Herr Kollege Jarolim! Wir wissen ohnehin, daß euch diese Diskussion unangenehm ist! Trotzdem frage ich Sie: Wieso sagt der Gesetzgeber nicht explizit, daß Sexualvorbereitungsdelikte zu Lasten von Kindern grundsätzlich ebenfalls von der Diversion ausgenommen sein sollen? (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Eine abschließende Frage möchte ich auch noch stellen. Herr Kollege Jarolim hat heute im Zuge der Fragestunde an den Justizminister appelliert, doch gegen mich persönlich einzuschreiten, weil wir in Oberösterreich durch Vorträge die Bevölkerung darauf aufmerksam machen, daß in diesem Zusammenhang eine unglaubliche Regierungsvorlage, die in Zeiten der Brutalisierung