Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 180

In jedem Fall ist bei einer Strafe von bis zu fünf Jahren ja nicht das das ausschlaggebende Kriterium, sondern die Verträglichkeit von der Schuldform her, von der Präventionswirkung her und von der Folge her, die die Tat gehabt hat. Bei Sexualdelikten wird niemand auf die Idee kommen, zu sagen, das ist folgenlos. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Krüger: Wie bei den Tötungsdelikten ...! – Abg. Aumayr – in Richtung der Abg. Dr. Fekter –: Wie da Frauen noch klatschen können! – Abg. Mag. Barmüller: Das ist ja schon eine Therapie, die man mit dem Krüger machen muß! – Abg. Madl: Hat Frau Fekter überhaupt schon einmal einen Prozeß geführt?)

20.30

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.31

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Für beide Gesetzentwürfe wäre folgende Überschrift angebracht: Ein wesentlicher Fortschritt, eine wesentliche Verbesserung für die Verbraucherinnen und Verbraucher und aus Sicht des Konsumentenschutzes!

Ich meine, wir sollten dafür, daß im Justizausschuß immer wieder das gute Einvernehmen gepflogen wird, all jenen, die dazu einen Beitrag geleistet haben, sehr herzlich danken. Ich möchte mich gleich zu Beginn, Herr Bundesminister, bei Ihnen, bei Ihren Beamtinnen und Beamten, bei allen Kolleginnen und Kollegen, die für diese gute Zusammenarbeit und für das gute Klima gezeichnet haben, sehr herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich wollte ursprünglich einige Anmerkungen zum Signaturgesetz machen. Da aber, wie zahlreiche Vorrednerinnen und Vorredner bereits ausgeführt haben, in dieser Frage Einvernehmen besteht, und auch aus zeitökonomischen Gründen, werde ich die einzelnen Punkte, wenngleich sie mir sehr wesentlich erscheinen, hier nicht noch einmal vortragen.

Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, Österreich wird eines der ersten EU-Länder sein, die über ein mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben im Einklang stehendes Signaturgesetz verfügen, das voll europarechtskonform ist. Wir sollten daher nicht immer unser Licht unter den Scheffel stellen, sondern wir sollten auch einmal stolz sein und sagen, daß wir bei den ersten sind, die in einem wichtigen, boomenden, modernen Bereich, wie in diesem Fall im Internetbereich, wieder einmal einen Schritt voraus sind.

Aus all diesen Gründen möchte ich mich nochmals bei allen sehr herzlich bedanken und darf für meine Fraktion sagen: Wir stimmen dieser Gesetzesvorlage gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)

20.33

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Es gibt kein Schlußwort der Berichterstatter.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen, denn wir kommen nun zur Abstimmung, und zwar wird diese über jeden Ausschußantrag getrennt durchgeführt.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Fernabsatz-Gesetz samt Titel und Eingang in 2062 der Beilagen.

So Sie diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist stimmeneinhellig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

So Sie dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen wollen, bitte ich gleichfalls um ein entsprechendes Zeichen. – Auch dieses erfolgt stimmeneinhellig. Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.


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