Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 61

dest die sozusagen niedrigeren Vorgaben der EU erfüllen, kann der Fristenlauf bis zum Jahre 2012 aufgeschoben werden.

Noch ein Wort zum heftig diskutierten § 33f, Grundwassersanierung. Es war bereits ein Abänderungsantrag formuliert, in dem dieser § 33f verankert war, und zwar dahin gehend, daß wir Möglichkeiten der ÖPUL-Finanzierung auf freiwilliger Basis ausnützen und nur dann, wenn diese Maßnahmen nicht greifen, Zwangsmaßnahmen einsetzen. Mit diesen Lösungen war unser Regierungspartner, die sozialdemokratische Fraktion, leider nicht einverstanden. Mir ist aber klar, daß wir das Problem der Grundwassersanierung in der nächsten Legislaturperiode und hoffentlich auf dieser Basis, nämlich unter Schonung der österreichischen Gelder und unter Heranziehung der ÖPUL-Förderungsmittel der Europäischen Union, lösen können. (Beifall bei der ÖVP.)

12.08

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Müller. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.08

Abgeordneter Karl Gerfried Müller (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Für Kärnten ist die vorliegende Regierungsvorlage, mit der § 33 des Wasserrechtsgesetzes geändert wird, von ganz besonderer Bedeutung, weil 30 Prozent der Kärntner Bevölkerung in 53 Gemeinden – das sind alles Gemeinden unter 2 000 Einwohnern – noch ohne Kanalanschluß sind. Mit der nunmehr vorgesehenen Verlängerung der Frist bis zum Jahre 2012 wird es finanziell und organisatorisch möglich sein, die Kanalisierung analog dem Prioritätenkatalog des Landes fertigzustellen.

Erfreulich ist, daß – und da werden Tausende Kärntner Hausbesitzer aufatmen – außerdem für jene, deren Objekte sich außerhalb des Kanalpflichtbereiches befinden, für den Umstieg auf eine vollbiologische Anlage eine Verlängerung der Frist von bisher 1998 auf 2005 erreicht werden konnte. Die ehemalige freiheitliche Kärntner Landesrätin Dr. Sickl hat sich, obwohl dafür zuständig, dieser Sache jahrelang nicht angenommen. Gott sei Dank gibt es aber sozialdemokratische Abgeordnete, die ihre Verantwortung wahrnehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein besonderes Dankeschön unserem Landwirtschaftssprecher Heinz Gradwohl und unserem Bundesminister Molterer, die diese für Kärnten so erfreuliche Fristerstreckung ermöglichten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.10

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich jetzt noch Herr Bundesminister Mag. Molterer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

12.10

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich auf die Wasserrechtsgesetz-Novelle und noch offene Fragestellungen eingehe, möchte ich Herrn Abgeordneten Koller noch eine Information nachreichen.

Wir haben in Österreich bei der Milchquote eine Überlieferung von etwa 104 Prozent, die Aprildaten aus Deutschland verweisen auf eine Überlieferung von 100,3, das heißt, 0,3 Prozent, daraus resultieren die unterschiedlichen Belastungen. Sie haben von 69 Pfennigen Superabgabe in Österreich gesprochen. Ich kann dieses Zahl nicht nachvollziehen. Es sind in Österreich 2,85 S, die als Superabgabe bezahlt werden, das entspricht in etwa 40 Pfennigen, wenn mein Rechengedächtnis richtig ist.

Meine Damen und Herren! Zur Wasserrechtsgesetz-Novelle ist schon viel gesagt worden. Ich möchte auf die einzelnen Punkte nicht mehr im Detail eingehen, weil ich glaube, daß die Abgeordneten des Hohen Hauses heute sehr präzise über die Inhalte dieser Novelle informiert haben, sondern vielmehr die Gelegenheit dazu nutzen, auf offene Fragen aus dieser Diskussion einzugehen.


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