Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 63

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Danke, Herr Bundesminister, für Ihre Worte.

Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Ich schließe daher die Debatte.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen, denn wir kommen nun zur Abstimmung, und zwar erfolgt diese über jeden Ausschußantrag getrennt.

Als erstes stimmen wir ab über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird; es ist dies 2078 der Beilagen.

Die Abgeordneten Aumayr und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht; die Abgeordneten Wabl und Genossen einen Zusatz- beziehungsweise einen Abänderungsantrag.

Es liegt auch ein Verlangen des Abgeordneten Koller auf getrennte Abstimmung vor.

Ich werde, wie es üblich ist, zunächst über jene Teile des Gesetzentwurfes, die von den Zusatz- und Abänderungsanträgen betroffen sind, abstimmen lassen und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile.

Die Abgeordneten Wabl und Genossen haben einen Zusatzantrag betreffend die Einfügung einer neuen Ziffer 49a in Artikel I sowie die Einfügung eines neuen Artikel II eingebracht.

Wer für den Antrag Wabl ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Es ist daher auch keine Abstimmung über die beantragte Titeländerung des Gesetzentwurfes sowie die Änderungen der Artikelbezeichnungen erforderlich.

Wir kommen jetzt zur getrennten Abstimmung über Artikel I Ziffern 8 und 13 in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Die genannten Gesetzesstellen sind in der Fassung des Ausschußberichtes mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Aumayr und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Artikel I Ziffern 20, 22 und 56 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Abänderungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir stimmen jetzt über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschußberichtes ab.

Wer dem zustimmt, möge ein Zeichen geben. – Das ist die Mehrheit. Diese Teile des Entwurfes sind in der Fassung des Ausschußberichtes mehrheitlich angenommen.

Schließlich stimmen wir ab über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Wer dafür ist, möge ein bejahendes Zeichen geben. – Das ist die Mehrheit. Dieser Teil des Gesetzentwurfes ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer dem Entwurf in dritter Lesung zustimmt, möge ein Zeichen geben. – Der Entwurf ist in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.


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