Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 86

So Sie zustimmen wollen, bitte ich um eine entsprechendes Zeichen. – Dies erfolgt einhellig. Die Zustimmung ist damit erteilt.

Wir gelangen zur Abstimmung gemäß Artikel 49 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz, daß die Änderung in französischer Sprache dadurch kundgemacht wird, daß sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für Finanzen aufliegt.

Für den Fall Ihrer Zustimmung zu diesem Antrag bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Auch dieses erfolgt einhellig, daher angenommen.

11. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1765 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Poststrukturgesetz, das Post-Betriebsverfassungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, die Reisegebührenvorschrift 1955 und das Bundesfinanzgesetz 1999 (8. BFG-Novelle 1999) geändert werden (2025 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nun gelangen wir zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Wir haben keine mündliche Berichterstattung und gehen daher sogleich in die Debatte ein.

Als Erstredner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gaugg. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.50

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Dieser Bericht des Verfassungsausschusses befaßt sich mit dem Bundesgesetz, mit dem das Poststrukturgesetz, das Post-Betriebsverfassungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz, das Gehaltsgesetz, die Reisegebührenvorschrift und das Bundesfinanzgesetz 1999 geändert werden.

Allein der Titel dieser Gesetzesvorlage zeigt schon den unglaublichen Bürokratiewust, der damit verbunden ist, und letztlich manifestiert dieses Stück wieder einen kleinen Teil österreichischer Bürokratie. Im wesentlichen beinhaltet es auch einen Handlungsspielraum für die entsprechenden Organe. Ich meine, daß das, wenn all das niedergeschrieben werden muß, für ein Unternehmen nicht unbedingt von Vorteil ist.

Wenn ich dieses Gesetz in Summe betrachte, dann habe ich das Gefühl, daß dabei die Mitarbeiter ein wenig auf der Strecke bleiben und man den sogenannten Organen Instrumente in die Hand gibt, ohne die sie offensichtlich nicht so agieren können, wie sie es gerne möchten.

Jetzt frage ich mich: Wozu hat man insgesamt dieses Poststrukturgesetz, Post-Betriebsverfassungsgesetz und ähnliches mehr geschaffen? – Von Ihrem Staatssekretär Ruttenstorfer wird ständig von Bürokratieabbau, ständig von Verwaltungsreform gesprochen. In Wirklichkeit wird da aber verzweifelt an etwas festgehalten, das zwar ein verstaatlichtes Unternehmen war, sich aber nunmehr auf dem Weg in eine private Gesellschaft befindet. Trotzdem muß das, was dort geschieht, noch staatlich geregelt werden. Die Mitarbeiter dieser Unternehmen werden zum Spielball jener, die heute den Aktienkurs im Mittelpunkt haben. Das mag auch teilweise Auftrag der Unternehmen sein.

Wenn ich daran denke, daß der Retorten-Ökonom Ditz, der sein Leben lang nie in der Privatwirtschaft tätig war, einer der Federführenden dafür war, daß 9 000 Mitarbeiter in der Post keine Beschäftigung mehr gefunden haben, dann kann ich mich über das Verhalten der Sozialdemokraten nur wundern – auch in dieser Frage.

Es werden Selbstverständlichkeiten gesetzlich niedergeschrieben: freier Spielraum oder Konkurrenzverbot. Da frage ich mich – wenn man den Mitarbeitern Konkurrenzverbote in die Dienstverträge schreibt –: Wovor hat man Angst? Die freie Wirtschaft beziehungsweise die freie Ent


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