Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 106

Wie gesagt: Als Ausnahmesituation ist diese Vorlage richtig und wichtig, als Vorbild für andere Branchen vorläufig eher nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

14.52

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.52

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Hohes Haus! Eigentlich wollte ich mich schon von der Rednerliste streichen lassen, aber Abgeordneter Trinkl hat mir Gott sei Dank ein Stichwort geliefert, das mich veranlaßt hat, mich doch noch zu einer erregten Ausführung zu melden. (Abg. Dr. Trinkl: Sonst hätten Sie nichts zu reden gewußt, Herr Kollege!) Er hat nämlich gesagt, man müsse es akzeptieren, wenn Menschen in freieren Arbeitsverhältnissen arbeiten wollen.

Herr Abgeordneter Trinkl! Ich lege das auf die Kolporteure um, die sich auf nichts so sehr freuen, als daß sie als sogenannte freie Dienstnehmer auf der Straße stehen dürfen beziehungsweise müssen. (Abg. Dr. Trinkl: Sind wir einer Meinung, daß die Kolporteure keine Journalisten sind? Sind wir da einer Meinung?) Sie wissen genausogut wie ich, daß das nicht der Fall ist. Und das trifft, so meine ich, leider auch auf Journalisten zu.

Einverstanden! Das ist auch der Grund dafür, warum ich mich an und für sich nicht zu Wort melden wollte, weil ich zugebe, daß diese Regelung besser ist als alles, was wir bisher hatten; darum stimmen wir auch zu.

Aber es sei hier schon noch der Form halber festgehalten, daß auch dieser Status des ständig freien Arbeitnehmers, Werkvertragnehmers, Dienstnehmers unbefriedigend ist, und zwar auch für Journalisten. Gerade für Journalisten, die mit Meinungen handeln, mit Meinungen handeln müssen und unter einem ständigen Druck stehen, wem sie mit dem, was sie schreiben, eigentlich verantwortlich sind, nämlich den Lesern, dem Herausgeber, dem Chefredakteur oder meinetwegen auch der Anzeigenabteilung, ist es ein unbefriedigender Zustand!

Gerade diese Personengruppe, die eigentlich zur Redaktion gehört und bei der der Status dieses ständig freien Dienstnehmers im Prinzip eigentlich ein Umgehungstatbestand ist, hat kein leichtes Leben. Das wissen wir alle.

Wir wissen, daß es derzeit keine andere Möglichkeit gibt, diese Situation für Journalisten zu verbessern, das ist aber auch schon der einzige Grund, der das rechtfertigt, eine derartige Bestimmung im Gesetz zu verankern oder dieses Gesetz so zu machen. Insofern ist es ein Fortschritt, aber eigentlich ist es unbefriedigend. Und da bin ich dann wieder bei Kollegen Trinkl, der sagt, das sei zwar für eine Branche gültig, aber es dürfe nicht für alle Branchen zur Regel werden.

Aber auch dazu sei noch angemerkt, Herr Kollege Trinkl, daß dies leider schon in sehr vielen Branchen der Fall ist. Ich denke etwa nur an den Transportbereich – Herr Parnigoni nickt –, dort ist der Status von Selbständigen schlichtweg eine Katastrophe. Das heißt, wir sollten eigentlich mit etwas mehr Augenmerk als bisher diese verschwimmenden Grenzen und den Versuch, aus eigentlichen Arbeitnehmern Selbständige zu machen, beobachten und uns auch grundsätzlich überlegen, wie das Arbeitsrecht den neuen Gegebenheiten Rechnung tragen kann, sodaß es wieder klare Grenzziehungen vorsieht und bessere Bestimmungen der Abgrenzungen vornimmt, als das derzeit – egal, ob das nun die Werkvertragsregelung oder die anderen gesetzlichen Bestimmungen betrifft – der Fall ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.55

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesministerin Hostasch. – Bitte, Frau Bundesministerin.

14.55

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Trinkl! Vielleicht kön


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