Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 109

Frauen sollten nach dieser Vorlage ab dem 52. Lebensjahr, Männer ab dem 57. Lebensjahr für maximal drei Jahre ab 1. Jänner des kommenden Jahres in Altersteilzeit gehen können.

Die Auflagen beziehungsweise Voraussetzungen für eine Verkürzung der Normalarbeitszeit bis zu 50 Prozent sind, daß der Arbeitnehmer praktisch 75 Prozent seines früheren Gehaltes erhält, Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge weiter in voller Höhe entrichtet werden und die Abfertigung in der Höhe des letzten Arbeitsverdienstes gesichert ist – bei Einstellung von zusätzlichen Arbeitskräften im Zuge der Arbeitszeitverminderung älterer Arbeitnehmer. (Präsident Dr. Fischer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Falls die betreffende Frau ab dem 50. Lebensjahr und der Mann ab dem 55. Lebensjahr eingestellt werden, sollten den Dienstgeber maximal für fünf Jahre die für den Lohnausgleich anfallenden Bruttolohnkosten samt Sozialversicherungsbeiträge bis zur Höchstbemessungsgrundlage vom Arbeitsmarktservice rückerstattet werden. Dabei gibt es aber ein gewisses Problem.

Es ist in Ordnung, daß die Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge in der entsprechenden Höhe weiterbezahlt werden, und daß ein Mensch, obwohl er nur 50 Prozent arbeitet, 75 Prozent seines Lohnes erhält, finde ich an sich auch in Ordnung. Bei der Abfertigung spießt es sich aber schon. Wenn jemand die Abfertigung vom Letztbezug bekommt und drei Jahre lang keine Erhöhung erhält, dann bekommt er später wesentlich weniger Geld bei seiner Abfertigung. Wenn er in diesen drei Jahren teilzeitarbeitet und praktisch nicht mehr aufrückt, hat er, wenn es beispielsweise um 1 000 S geht, nach einem Abfertigungsanspruch von 25 Jahren um 25 000 S weniger an Abfertigung. Das ist eine ganz einfache Rechnung.

Wer von den Dienstgebern ist dazu bereit, denn er hat dann im Prinzip zwei Mitarbeiter? – Kein Arbeitgeber wird dazu bereit sein, einen tüchtigen Arbeitnehmer mit 57 Jahren auf Teilzeit zu setzen und jemanden einzustellen, von dem er nicht weiß, ob er dieselbe Aufgabe wie sein Vorgänger oder sein Partner im selben Ausmaß auch erfüllt. Das macht kein Dienstgeber. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn jemand nicht krankheitsanfällig ist oder oft auf Kur geht, dann wird überhaupt kein Dienstgeber an einer solchen Lösung interessiert sein. Diese Lösung ist maximal für Großbetriebe gedacht, für kleine Betriebe kommt sie überhaupt nicht in Frage.

Wir werden diese Maßnahmen ablehnen, weil sie ungeeignet und unpraktikabel sind. Außerdem besteht weniger die Wahrscheinlichkeit, arbeitslos zu werden, wobei gerade bei der Altersarbeitslosigkeit die wesentlich schlechtere Chance, eine neue Arbeit zu finden, eine Rolle spielt. Im Prinzip werden mit dieser Vorlage keine Maßnahmen gesetzt, um die Arbeitsstunde der älteren Mitarbeiter für den Dienstgeber billiger zu machen, indem zum Beispiel das Entgelt reduziert wird und ein Ausgleich durch das Arbeitsmarktservice erfolgt. Es wird jetzt an Maßnahmen weitergebastelt, die wir bei der Einführung mit dem Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 berechtigtermaßen als mißlungen bezeichnet haben, gleichzeitig wird aber so getan, als gebe es erst jetzt wirklich Anlaß dazu, Initiativen gegen die Altersarbeitslosigkeit zu setzen.

Ich spreche in diesem Zusammenhang noch das Bonus-Malus-System an. Der Bonus ist in Ordnung, aber der Malus, wie wir es immer kritisiert haben, ist ein Schuß nach hinten. Wir haben das immer kritisch angemerkt, und jetzt soll dieses Bonus-Malus-System befristet werden, was auch darauf schließen läßt, daß sich der Erfolg dieser Maßnahme in Grenzen gehalten hat – und jetzt auch die Koalition daraufgekommen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Reitsamer. – Bitte.

15.06

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Mit dieser heutigen Beschlußfassung wird der Pakt für ältere Arbeitnehmer umgesetzt. Wir haben zwar eine Trendwende auf dem Arbeitsmarkt, aber die Verbesserung der Beschäftigungsdaten älterer Arbeitnehmer ist nicht im gleichen Umfang eingetroffen wie bei anderen Altersgruppen. Mit diesem Maßnahmenpaket gilt es jetzt zu erreichen, Arbeitnehmer ab


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